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Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

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Bibliografische Daten

fullscreen: Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

Monografie

Titel:
Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928
Untertitel:
im Kunsthaus, 4. August bis 2. September
Umfang:
95 Seiten
Sammlung:
Kunsthaus Zürich
Dokumenttyp:
Monografie
Signatur:
a3/Z 80:19280804a
Persistenter Identifier:
45273
Verantwortlichkeitsangabe:
Veranstalter: Bund Schweizerischer Architekten B. S. A. unter Mitwirkung der Stadtverwaltungen von Basel, Bern, Biel, St. Gallen, Genf, La Chaux-de Fonds, Lausanne, Luzern, Winterthur, Zürich ; Redaktion d. Kataloges: Prof. H. Bernoulli, Mühlebachstr. 54, Zürich
Bearbeiter / Herausgeber:
Bernoulli, Hans
Körperschaft:
Bund Schweizer Architekten
Kunsthaus Zürich
Veranstalter:
Bund Schweizer Architekten
Gastgebende Institution:
Kunsthaus Zürich
Erscheinungsort:
[Zürich]
Zürich
Verlag:
[Kunsthaus Zürich]
Erscheinungsjahr:
[1928]
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]
Dimensionen (Quelle):
21 cm
Sprache:
Deutsch
Französisch
Formschlagwort:
Ausstellungskatalog
Geographisches Schlagwort:
Schweiz
Verantwortlichkeitsangabe:
Veranstalter: Bund Schweizerischer Architekten B. S. A. unter Mitwirkung der Stadtverwaltungen von Basel, Bern, Biel, St. Gallen, Genf, La Chaux-de Fonds, Lausanne, Luzern, Winterthur, Zürich ; Redaktion d. Kataloges: Prof. H. Bernoulli, Mühlebachstr. 54, Zürich

Kapitel

Titel:
Die Grundlagen moderner Stadtentwicklung
Sammlung:
Kunsthaus Zürich
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928
  • Einband
  • Werbung
  • Titelseite
  • Anmerkungen
  • Kunsthaus Zürich Grundriss
  • Einleitung
  • Einleitung
  • Basel
  • Bern
  • Biel
  • St. Gallen
  • Genève
  • La Chaux-De-Fonds
  • Lausanne
  • Luzern
  • Winterthur
  • Zürich
  • Principes généraux d'aménagement des villes
  • Die Grundlagen moderner Stadtentwicklung
  • Erbbaurecht
  • Droit de superficie
  • Verkehrswege
  • Les voies de communication
  • Grün- u. Freiflächen
  • Zones de verdure
  • Paradeplatz in Zürich
  • Erste Abteilung
  • Zweite Abteilung
  • Werbung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einband

Volltext

57 
DIE GRUNDLAGEN MODERNER 
STÄDTE RWE ITE RU N G 
Man hat das Problem der Stadterweiterung in den verschiedenen 
Zeiten sehr verschieden angesehen. Man hat es vom rein formel 
len Standpunkt aus betrachtet und dannzumal «Stadtbaukunst» 
betrieben, man hat es dann wieder unter rein praktischem Ge 
sichtspunkt betrachtet und hat Theorien der Verkehrsleitung 
aufgestellt. 
Wenn man den Dingen auf den Grund geht, so wird man bald 
erkennen, dass das wesentliche Problem, das sich den Stadter 
weiterungen stellt, in der Nutzung des Grund und Bodens be 
steht; und zwar nicht nur des Bodens, der in unmittelbarer Um 
gebung der Stadt noch frei ist, vielmehr auch des Bodens in der 
weitern Umgebung, der in entfernteren Zeiten der Stadtent 
wicklung zu dienen hat. 
Wenn man die Städte betrachtet, wie sie sich im Lauf der Jahr 
hunderte entwickelt haben, so wird man immer wieder konsta 
tieren müssen, dass ihre wertvollsten Partien in erster Linie dar 
auf zurückzuführen sind, dass in einem gegebenen Zeitpunkt 
eine Macht auftrat, die über den Grundbesitz verfügen konnte. 
Lässt man das Altertum ausser Betracht, so wird man finden, dass 
schon im Mittelalter der Privatbesitz von Grund und Boden 
einen andern Charakter hatte als heute. Die Herrschaft, ob geist 
lich oder weltlich, besass das Hoheitsrecht am Grund und Bo 
den; sie verlieh den Siedlern das Recht, den städtischen Grund 
und Boden gegen einen Pachtzins zu nutzen; sie wahrte sich das 
Besitzrecht auf dem Grund und Boden ausschliesslich. Die Ei 
gentümer des Grund und Bodens waren also gleichzeitig Inhaber 
der politischen Macht. Als sich die ersten städtischen Gemein 
wesen bildeten, bestand dieser Zustand noch unverändert, denn 
die städtischen Verwaltungen setzten sich fast überall in den 
Besitz der vormaligen herrschaftlichen Bodenrechte. In den 
Schweizer Städten ist die Auswirkung dieses öffentlichen Bo
	        

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