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VII. Vereinigung mit der Rünftler-Gefellihaft und
Neubau eines Runitgebäudes,
Schon in der konftituierenden Derfammlung unferer Ge:
jelichaft war von Berrn Landesmufeumsdirektor Angft der
Antrag geftellt worden, der Dorftand möge Schritte thun zu
einer Dereinigung des neugegründeten Vereins „Künftlerhaus
Zürich“ mit der Künftler-Gefelljchaft. Die Derfammlung hatte
diefenn Antrag zugeftimmt und auch der damals gewählte Dor:
itand fic bereit erklärt, eine Dereinigung anzuftreben. Wie
wünfchbar eine folche von Anfang an war, braucht kaum
weiter ausgeführt zu werden, war man doch Ichon in jenem
Augenblick allgemein überzeugt, daß zwei auf künftlerijchem
Gebiet annähernd die gleichen Siele verfolgenden Vereine in
Zürich auf die Dauer nicht nebeneinander beftehen könnten.
War alfo, von Gründung unferes Dereins an, die Notwendig:
heit einer jpäteren Dereinigung außer Srage, fo war doch der
Seitpunkt, wann Ddiefe eintreten könne, in keiner MWeife zu be:
ftimmen, denn der Verein war damals ein zartes Pflänzlein,
das erft wachfen und foweit erftarken mußte, daß feine Lebens:
kraft nicht mehr bezweifelt werden konnte, und als nun dies
Wachstum in rafchefter Weije und kaum erhofftem Maße er:
folgte, hatte der Dorftand mit den nächftliegenden Arbeiten fo
vollauf zu fhun, daß er fich in erfter Linie diefen widmen
mußte.
Da brachte ein äußerer Anftoß die Angelegenheit in Sluß
und die zur Seit getrennten Elemente in Berührung.
Durch) ein Schreiben des Kerrn Stadtpräfidenten Pefta:
lo33i vom 3. Juni 1895 wurde unfer Dorftand eingeladen, an
einer Sigung teilzunehmen, die unter feinem DVorfiß und in
Gemeinfchaft mit Abordnungen des Vorftandes der Künftler-
gefelljhaft und des Gemerbevereins die Srage prüfen follte,
ob auf den der Stadt gehörenden Baupläbßen bei der alten
Tonhalle etwa ein geeigneter Pla für ein Ausftellungsgebäude
vorhanden wäre, ob ein folcher Ausftelungsbau ein Bedürfnis
oder wmünfchbar fei und welche Programm : Anforderungen an