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Legate und Geschenke; Wie schon Eingangs erwähnt,
kamen unserer Gesellschaft im Laufe der beiden Jahre mehrere
sehr schöne Legate zu. Wir erwähnen:
1. Dasjenige des sel. Hrn. Prof. Eud. Holzhalb, welches
uns nach schliesslicher Liquidation an Werthtiteln und
Baarschaft die Summe von netto Fr. 100,000 eintrug.
Da das Testament über die Verwendung dieses Betrages
keine besondere Bestimmung enthielt, so war man diesfalls
auf die eigene freie Entschliessung angewiesen, und so
wurde denn im Herbstgebot vom 21. Oktober 1886 der
Beschluss gefasst, darüber folgendermaassen zu verfügen:
Fr. 12,000 zur Deckung der Kosten der Umbauten
im ÖOberlichtsaal,
15,500 zur Tilgung der Obligationenschuld,
60,000 zur Gründung eines Neubaufonds,
5,000 zur Aeuffnung des Gemäldefonds,
5,000 zur Disposition für Ankauf von Kunst-
werken,
2,500 auf die Betriebsrechnung überzutragen.
Fr. 100,000
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Die bezüglichen Werthschriften wurden dem Bank-
institut Leu & Co. zur Verwaltung übergeben und mit
der speziellen Beaufsichtigung zwei Vorstandsmitglieder,
der Präsident und der Quästor der Künstlergesellschaft,
betraut.
Beinahe hätte dieses grossmüthige Vermächtniss zu
einem unliebsamen Konflikte mit den Steuerbehörden
Anlass gegeben. Wir wurden nämlich von der Kanzlei der
Finanzdirektion mit einer Erbschaftssteuer von Fr. 14,600
belegt. Im Gefühl guten Rechtes säumte der Vorstand
nicht, gegen diese Verfügung an die Finanzdirektion, für
sie und zu Handen der h. Regierung, Rekurs zu ergreifen.
Es fiel ihm auch nicht schwer, diese beiden Stellen zu
überzeugen, dass die Zürcher Künstler-Gesellschaft, als
unter den Begriff der «gemeinnützigen Anstalten » fallend,
zur Bezahlung einer Erbschaftssteuer nicht verpflichtet sei,