und demnach wurde durch Beschluss des h. Regierungs-
rathes vom 3. März 1886, wie früher in einem ähnlichen
Falle, die betreffende Verfügung zurückgezogen.
Ausser oben erwähnten Fr. 100.000 kamen uns durch
das Legat des sel. Hrn. Prof. RB. Holzhalb zu:
a) Fr. 2000 als Ablösungssumme für die uns zugedachte
Fakultät, sein Atelier benützen zu dürfen.
b) 4 Oelgemälde: R. Holzhalb, «Partie aus dem Laaxer-
tobel».
G. Pulian, « Bacharach».
J. J. Ulrich, «Marine ».
R. Ritz, «Ingenieure im Gebirge»,
c) 14 Skizzenbücher.
2. Legat des sel. Hrn. Stadtrath Landolt:
a) Sämmtliche Gemälde, Aquarellen und Handzeichnungen
seines Besitzes, mit der Bestimmung, dass dieselben
nach dem Tode seiner Gattin der Künstlergesellschaft
zufallen sollen. (Einen Theil davon hat letztere uns
bereits abgegeben.)
Sämmtliche von ihm gesammelte Kupferstiche und
Kupferwerke von Schweizerkünstlern, Kunstbücher und
Kunstkataloge.
c) Zwei Schränke von Nussbaumholz.
d) Der Nettoertrag seiner grossen Kunstblättersammlung
von auswärtigen Stechern, nach Erfüllung der Bedingung,
dass die Kupferstichsammlung des Eidg. Polytechnikums
daraus zuerst die ihr noch.fehlenden Blätter entnehmen
und vorzüglichere Abdrücke gegen ihre minderwerthigen
eintauschen dürfe, von welcher Klausel begreiflicher-
weise durch die Direktion des Kabinets in ausgedehntem
Maasse Gebrauch gemacht worden ist.
Der unserer Gesellschaft noch verbleibende Theil
dieser Sammlung wurde, der Testamentsverfügung ge-
mäss, bei C. G.-Börner in Leipzig versteigert und hat
zu Gunsten des Gemäldefonds Fr. 6920 ergeben.
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