Full text: Berichterstattung über die Jahre 1885 und 1886 (1885/1886)

und demnach wurde durch Beschluss des h. Regierungs- 
rathes vom 3. März 1886, wie früher in einem ähnlichen 
Falle, die betreffende Verfügung zurückgezogen. 
Ausser oben erwähnten Fr. 100.000 kamen uns durch 
das Legat des sel. Hrn. Prof. RB. Holzhalb zu: 
a) Fr. 2000 als Ablösungssumme für die uns zugedachte 
Fakultät, sein Atelier benützen zu dürfen. 
b) 4 Oelgemälde: R. Holzhalb, «Partie aus dem Laaxer- 
tobel». 
G. Pulian, « Bacharach». 
J. J. Ulrich, «Marine ». 
R. Ritz, «Ingenieure im Gebirge», 
c) 14 Skizzenbücher. 
2. Legat des sel. Hrn. Stadtrath Landolt: 
a) Sämmtliche Gemälde, Aquarellen und Handzeichnungen 
seines Besitzes, mit der Bestimmung, dass dieselben 
nach dem Tode seiner Gattin der Künstlergesellschaft 
zufallen sollen. (Einen Theil davon hat letztere uns 
bereits abgegeben.) 
Sämmtliche von ihm gesammelte Kupferstiche und 
Kupferwerke von Schweizerkünstlern, Kunstbücher und 
Kunstkataloge. 
c) Zwei Schränke von Nussbaumholz. 
d) Der Nettoertrag seiner grossen Kunstblättersammlung 
von auswärtigen Stechern, nach Erfüllung der Bedingung, 
dass die Kupferstichsammlung des Eidg. Polytechnikums 
daraus zuerst die ihr noch.fehlenden Blätter entnehmen 
und vorzüglichere Abdrücke gegen ihre minderwerthigen 
eintauschen dürfe, von welcher Klausel begreiflicher- 
weise durch die Direktion des Kabinets in ausgedehntem 
Maasse Gebrauch gemacht worden ist. 
Der unserer Gesellschaft noch verbleibende Theil 
dieser Sammlung wurde, der Testamentsverfügung ge- 
mäss, bei C. G.-Börner in Leipzig versteigert und hat 
zu Gunsten des Gemäldefonds Fr. 6920 ergeben. 
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