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künstlerische Ausführung der Illustrationen (2 Radirungen)
ainen Ausfall von Fr. 262. 50 für die Gesellschaftscasse mit
sich gebracht hat. Ueber das Neujahrsblatt für 1889 wird
richtiger Weise erst im nächstfolgenden Berichte referirt werden,
dagegen wollen wir nicht unterlassen, hier anzuführen, dass auf
unsre Anregung hin die sämmtlichen Neujahrsblätter edirenden
Gesellschaften sich dahin geeinigt haben, zur Erleichterung des
Verkaufs ihrer Publicationen nach dem Berchtoldstag, ein
zemeinsames Depöt bei Herrn S. Höhr zu errichten, und einen
Theil der dadurch veranlassten Buchhändler-Commission durch
Preis-Erhöhung für diese spätern Bezüge zu decken. Für die
Bekanntmachung des Inhalts der Blätter und den Vertrieb der
altern Jahrgänge geschieht nun auf gemeinsame Rechnung eben-
falls mehr als bisanhin und soweit wir bis jetzt sehen können,
ist diese Vereinbarung nicht ohne Erfolg geblieben.
' Schweizerischer Kunstverein. Die Wünsche dieser Cor-
poration (welcher die Künstlergesellschaft als Sektion angehört),
bei der Administration und Verwendung der vom Bunde für die
Förderung der Kunst ausgesetzten bedeutenden Summe einen
massgebenden Einfluss zu erhalten, sind nicht in Erfüllung
zegangen und es hat der h. Bundesrath vorgezogen, eine Spezial-
Commission mit besonderer Organisation für diesen Zweck zu
ernennen. Wir enthalten uns, über diesen Entscheid hier ein
Mehreres zu sagen, erwähnen dagegen, dass das Central-Comite
des Kunstvereins der Schweiz. Kunst-Commission seine Bereit-
willigkeit ausgesprochen hat, seine Kräfte und diejenigen seiner
Sektionen jederzeit zur Verfügung zu stellen, falls die Com-
mission, welche ja in den Kantonen keine eigenen Organe be-
sitzt, in ihrer Thätigkeit derselben bedürfe. Es haben in diesem
Sinne mehrfache Unterhandlungen stattgefunden und wir dürfen
hoffen, dass die gegenseitigen Beziehungen sich freundschaftlich
gestalten werden, um so mehr als der gegenwärtige Präsident
des S. K. V., Herr Th. v. Saussure, auch der Kunstcommission
als Mitglied angehört. Die Subvention des Bundes an den
S. K. V. für Ankäufe auf den Turnus- Ausstellungen ist von
Fr. 6000 auf Fr. 12,000 erhöht worden und es sollen in der
Folge die aus Bundesmitteln auf der sog. nationalen Ausstellung
arworbenen Bilder auch die Turnusausstellungen mitmachen.