Volltext: Berichterstattung über das Jahr 1888 (1888)

us den Statuten: 
„Wer in die Gesellschaft einzutreten wünscht, hat sich beim Prä- 
sidenten schriftlich anzumelden, Dieser legt das Gesuch in einer der 
nächsten Versammlungen der Gesellschaft vor. Die Wahl erfolgt acht 
Tage später durch geheime Abstimmung und erfordert zu ihrer Gültigkeit 
die absolute Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.“
	        
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