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schaft hinauszugreifen, so sind dabei immerhin die Grenzen der
Ausführungsmöglichkeit innezuhalten und es ist ferner zu beachten,
dass für die zunächst auszuführenden Bauten jedenfalls nur das
der Gesellschaft gehörende Terrain (mit eventuellem Einschluss
der Wiese des Herrn Stadler-Vogel und des kleinen daran an-
stossenden Gemüsegärtchens) in Betracht kommen kann.
Es ist Aufgabe der Projektbearbeitung, bei einer rationellen
Bauanlage, möglichst viel Ausstellungsraum zu schaffen.
Die Künstlergesellschaft beabsichtigt, einen den gegenwärtigen
Raumbedürfnissen entsprechenden "Teil der zu projektirenden
Bauten in allernächster Zeit auszuführen, und es kann hiefür
eine Bausumme von ca. Fr. 100,000 in Aussicht genommen
werden.
In den Projekten ist als gegenwärtiges Raumbedürfnis zu
berücksichtigen :
a) Für Sammlungszwecke:
Ein Oberlichtsaal, mit einer dem vorhandenen Öberlichtsaal
entsprechenden Grundfläche (ca. 130 m“) bei mindestens 8 m,
Breite.
dem
Zwei kleinere, gut beleuchtete Säle, zusammen mit einer
grösseren Saale entsprechenden Grundfläche.
Heizbarkeit ist für diese drei Säle nicht absolut erforderlich.
b) Für Ausstellungszwecke:
Ein Saal von mindestens 160 m? Grundfläche, oder zwei
kleinere Säle, von je mindestens 80 m®, mit Oberlicht.
Diese Räume sollen später auch Sammlungszwecken. dienen
können; sie sollen heizbar und von der Strasse aus am leichtesten
zugänglich sein.
c) Für Betriebszwecke :
Ein gutgelegener geräumiger Packraum und eine Abtritt-
anlage.
Auf Gewinnung von Nebenräumen, welche nicht die für
Ausstellungszwecke erforderliche gute Beleuchtung haben, wird
gar kein Wert gelegt.
Ebenso ist eine Erweiterung oder Bereicherung der Gesell-
schaftsräume zur Zeit nicht Bedürfnis, und es wird daher ein