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Umbau des Gesellschaftshauses nicht in das Programm für die
zunächst vorzunehmenden Bauten aufgenommen. Den Konkurrenten
bleibt es indessen freigestellt, auch diesen Teil des Areals in
ihre Projekte einzubeziehen.
Auf die Beibehaltung einer Terrasse als Aussichtspunkt im
Anschluss an die Gesellschaftsräumlichkeiten wird Wert gesetzt.
Für die Beurteilnng der Pläne gelten namentlich die folgen-
den Gesichtspunkte:
a) die rationellste Ausnutzung des Terrains;
b) die glücklichste Lösung der Verbindung der verschiedenen
Bauteile und der Möglichkeit sukzessiver Erweiterung der
Bauanlage ;
die möglichst gewissenhafte Berücksichtigung der zur Ver-
fügung stehenden Bausumme für diejenigen Projektteile,
welche den gegenwärtigen Bedürfnissen dienen sollen;
d) die beste Wirkung durch schöne Verhältnisse, verbunden
mit Einfachheit und Ökonomie ;
e) die Schaffung möglichst viel gut beleuchteten Ausstellungs-
raumes ;
f) die leichte Zugänglichkeit der Ausstellungsräume für den
Transport von Kunstwerken (eventuell mittelst Aufzuges).
Au Plänen werden verlangt: die Hauptfacade im Massstab
von 1: 100, die übrigen Facaden, die sämtlichen Geschosspläne
and die Querschnitte im Massstab von 1: 200,
Zur Prämirung der besten Konkurrenzprojekte wird eine
Summe von Fr. 2000 ausgesetzt, deren Verteilung in gleich-
wertige oder abgestufte Preise dem Preisgerichte überlassen bleibt.
Wenn ein Konkurrent als Erstprämirter aus der Konkurrenz
hervorgeht, ohne gleiche Rangstellung eines andern, so soll diesem
die Ausführung des zunächst in Aussicht genommenen Baues
übertragen werden.
Das Preisgericht besteht aus den Herren:
F. O. Pestalozei, Präsident der Künstlergesellschaft,
Paul Ulrich, Architekt, Zürich.
H. Pestalozzi, Stadtpräsident, Zürich,
Prof. H. Auer, Architekt, Bern,
Ed. Vischer-Sarasin, Architekt, Basel.
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