Volltext: Berichterstattung über das Jahr 1893 (1893)

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Die Konkurrenzprojekte sind bis zum 30. April 1894 Abends 
an Herrn Verwalter Fröhlich im Künstlergut einzusenden, Sie 
sind mit Motto und mit der Adresse des Autors in verschlossenem 
Umschlage zu versehen. 
Die Projekte werden nach der Beurteilung durch das Preis- 
yericht 6 Tage lang im Künstlergut oder in einem geeigneten 
Lokale im Zentrum der Stadt öffentlich ausgestellt. 
Nach Schluss dieser Ausstellung gehen die prämirten Projekte 
in das Eigentum der Künstlergesellschaft über; die übrigen 
Projekte können bei Herrn Verwalter Fröhlich wieder in Empfang 
genommen werden. 
Zürich, im Januar 1894. 
(Unterschriften). 
Dem Resultate dieser Konkurrenz sehen wir natürlich all- 
seitig mit grosser Spannung entgegen; es steht aber leider nach 
den neuesten Berichten zu befürchten, dass dieselbe nicht ganz 
so zahlreich beschickt werden wird, wie es die ersten Zusiche- 
rungen hoffen liessen, indem einige Mitglieder durch Arbeits- 
überhäufung voraussichtlich an der Teilnahme verhindert sein 
werden. Allerdings bedürfen wir nicht mehr als eın gelungenes 
Projekt, aber es ist nicht zu läugnen, dass die gestellte Aufgabe 
bei der eigenartigen Terraingestaltung des Künstlerguts eine 
schwierige ist und dadurch noch mehr erschwert wird, dass die 
Bedürfnisse des jetzigen Zeitpunkts mit den Möglichkeiten späterer 
Ausdehnung des Gebäudekomplexes in richtiger Weise zu kom- 
biniren sind. 
Für den in nächster Zeit auszuführenden Teil der Baute 
steht uns zunächst der Baufond zur Verfügung, welcher s. Z. 
mit Fr. 60,000 aus dem Holzhalb’schen Legat ausgeschieden 
worden und jetzt mit den Zinsen und einigen sonstigen Zu- 
Aüssen auf ca. Fr. 84,000 gestiegen ist. Dazu hoffen wir von 
den Behörden des Kantons und der Stadt Zürich, welchen wir 
bis jetzt mit finanziellen Bittgesuchen für Bauten noch nie näher 
getreten sind, einen bescheidenen, den Verhältnissen entsprechenden 
Zuschuss zu erhalten und einen letzten Teil werden wir trachten 
müssen, von den zürcherischen Kunstfreunden in und ausserhalb 
der Gesellschaft. sei es als freie Spenden. sei es als zinslose
	        
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