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sind noch an Hand genommen worden. Hingegen ist hier noch
eine Angelegenheit zu erwähnen, die den Vorstand, und die von
demselben bestellte kleine Kommission sehr stark beschäftigt hat.
Wir meinen die Verhandlungen mit dem städt. Baudepartement
anlässlich der Bewegung gegen die Maag’schen Bauten an der
Künstlergasse.. Direkt war die Gesellschaft durch jene, oberhalb
ihres Teritoriums gelegenen Bauten nicht in Mitleidenschaft ge-
zogen, es fehlte ihr daher jede privatrechtliche Handhabe zur
Einsprache, sowie selbstverständlich auch das wirksamste In-
hibirungsmittel praktischer Art durch finanzielle Mithülfe beim Aus-
kauf des betreffenden Unternehmens. Immerhin schloss sich der
Vorstand auf direkten Wunsch der Gesellschaft aus allgemein
ästhetischen Rücksichten den Petitionen um Verhinderung jener
hässlichen Spekulationsbauten an und erklärte sich später bereit,
auf Unterhandlungen einzutreten, falls im Zusammenhang mit
der Expropriation ein freiwilliges Quartierplan- Verfahren versucht
werden sollte. Es fanden denn auch mehrere Sitzungen statt,
um für die Vorlagen des Stadtrats an den Grossen Stadtrat eine
abgeklärte Situation zu schaffen; indessen sind bindende Ent-
scheide noch nach keiner Richtung gefällt worden. Die Stadt-
behörde hat die KExpropriationsbewilligung verlangt, mittlerweile
ist aber der Besitzer des Bauplatzes, Herr Baumeister Maag, ge-
storben und damit natürlich wieder eine Verzögerung eingetreten.
Bei den Verhandlungen, über deren Gang das Gesellschafts-
protokoll ausführliche Mitteilungen enthält, haben die Vertreter
ler Gesellschaft den Standpunkt eingenommen, dass eine gewisse
Arrondirung und Vergrösserung des Besitztums der Künstlerge-
sellschaft für eigene Zwecke oder für einen spätern Verkauf
allerdings von Wert sein könnte, und dass namentlich die schon
mehrfach erwähnte Wiese des sel. Herrn Stadler-Vogel für sie
— aber wirklich nur für sie — ein wünschbares Kaufsobjekt
wäre; dass aber die Gesellschaft einstweilen keine Mittel zu
andern Terrain-Erwerbungen als der letztern hätte und eine ihr
zugeschiedene Gegenwertsquote nur hypothekarisch auf das Terrain
verschreiben lassen könnte zur Zahlung bei allf. Verkauf des
Künstlerguts. Daneben wurde energisch gegen jede Grenzlinie
protestirt, welche sie —- wie dies durch gewisse Vorschläge ge-
schehen wäre — xvenötigt hätte, ihr Gesellschaftsgebäude in