Volltext: Berichterstattung über das Jahr 1895 (1895)

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sind noch an Hand genommen worden. Hingegen ist hier noch 
eine Angelegenheit zu erwähnen, die den Vorstand, und die von 
demselben bestellte kleine Kommission sehr stark beschäftigt hat. 
Wir meinen die Verhandlungen mit dem städt. Baudepartement 
anlässlich der Bewegung gegen die Maag’schen Bauten an der 
Künstlergasse.. Direkt war die Gesellschaft durch jene, oberhalb 
ihres Teritoriums gelegenen Bauten nicht in Mitleidenschaft ge- 
zogen, es fehlte ihr daher jede privatrechtliche Handhabe zur 
Einsprache, sowie selbstverständlich auch das wirksamste In- 
hibirungsmittel praktischer Art durch finanzielle Mithülfe beim Aus- 
kauf des betreffenden Unternehmens. Immerhin schloss sich der 
Vorstand auf direkten Wunsch der Gesellschaft aus allgemein 
ästhetischen Rücksichten den Petitionen um Verhinderung jener 
hässlichen Spekulationsbauten an und erklärte sich später bereit, 
auf Unterhandlungen einzutreten, falls im Zusammenhang mit 
der Expropriation ein freiwilliges Quartierplan- Verfahren versucht 
werden sollte. Es fanden denn auch mehrere Sitzungen statt, 
um für die Vorlagen des Stadtrats an den Grossen Stadtrat eine 
abgeklärte Situation zu schaffen; indessen sind bindende Ent- 
scheide noch nach keiner Richtung gefällt worden. Die Stadt- 
behörde hat die KExpropriationsbewilligung verlangt, mittlerweile 
ist aber der Besitzer des Bauplatzes, Herr Baumeister Maag, ge- 
storben und damit natürlich wieder eine Verzögerung eingetreten. 
Bei den Verhandlungen, über deren Gang das Gesellschafts- 
protokoll ausführliche Mitteilungen enthält, haben die Vertreter 
ler Gesellschaft den Standpunkt eingenommen, dass eine gewisse 
Arrondirung und Vergrösserung des Besitztums der Künstlerge- 
sellschaft für eigene Zwecke oder für einen spätern Verkauf 
allerdings von Wert sein könnte, und dass namentlich die schon 
mehrfach erwähnte Wiese des sel. Herrn Stadler-Vogel für sie 
— aber wirklich nur für sie — ein wünschbares Kaufsobjekt 
wäre; dass aber die Gesellschaft einstweilen keine Mittel zu 
andern Terrain-Erwerbungen als der letztern hätte und eine ihr 
zugeschiedene Gegenwertsquote nur hypothekarisch auf das Terrain 
verschreiben lassen könnte zur Zahlung bei allf. Verkauf des 
Künstlerguts. Daneben wurde energisch gegen jede Grenzlinie 
protestirt, welche sie —- wie dies durch gewisse Vorschläge ge- 
schehen wäre — xvenötigt hätte, ihr Gesellschaftsgebäude in
	        
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