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welche in demselben Platz finden werden, aufzustellen, damit
dann an Hand desselben der Umfang des Werks bestimmt,
die Mittel gesichert und die Verlagsverträge abgeschlossen werden
können, An die lebenden Schweizerkünstler ist ein Fragebogen
zur eigenhändigen Einzeichnung ihrer curricula vitae versandt
worden und die Antworten sind, oft mit den Portraits begleitet,
ziemlich zahlreich, wenn auch bei weitem nicht vollständig, ein-
gegangen. Der Umfang des Werks, das auch die bedeutenderen
Vertreter des Kunsthandwerks nicht ausschliessen soll, wird jeden-
falls nach den schon jetzt registrirten Namen ein sehr an-
sehnlicher werden.
Damit haben wir unsre Berichterstattung, soweit sie die
reguläre Tätigkeit der Gesellschaft betrifft, beendet und es bleibt
uns nun noch übrig, in dieselbe den Rapport aufzunehmen, welchen
der Vorstand am 8. April der Gesellschaft über die im Herbst-
bott gestellte Motion des Herrn Direktor H. Angst betr. die
Vereinigung der Künstlergesellschaft mit dem Künstler-
haus erstattet hat. Jene Motion lautete:
„Der Vorstand der Künstlergesellschaft wird eingeladen,
mit möglichster Beförderung die Frage der Fusion der Künstler-
gesellschaft mit dem Künstlerhaus zu beraten und der Ge-
sellschaft in einer der nächsten Sitzungen hierüber Bericht und
Antrag zu stellen“.
Die Motion ist damals ohne Gegenantrag angenommen und
vom Vorstande unmittelbar hernach in Beratung gezogen worden.
Wenn sich trotzdem die Berichterstattung bis heute hinausgezogen
hat, so lag der Grund durchaus nicht etwa in einem Übelwollen
des Vorstandes, sondern in der Notwendigkeit, die Frage im
Zusammenhang mit den schon vorher an Hand genommenen
Untersuchungen betr. die Erstellung eines neuen Kunstgebäudes
zu behandeln, welche ja auch den Anstoss zu der Vereinigungs-
Motion gegeben hatten und für die Künstlergesellschaft, wenn
nicht das einzige, so doch das Hauptmoment enthielten, sich einer
Vereinigung mit sehr bedeutenden und manchen Mitgliedern nicht
durchweg sympathischen OÖrganisationsänderungen gewogen zu