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anterzogen werden: Die durch die Nähe des "Theaters bedingte
Feuersgefahr einerseits, die Frage ausreichenden Raumes ander-
seits. Über den erstern Punkt holte die Kommission ein Gut-
achten bei den Herren Oberst Locher und dem städtischen Feuer-
wehrinspektorat ein, das unter Voraussetzung gewisser näher be-
zeichneter Vorsichtsmassregeln durchaus beruhigend lautete (auf
Jie Detailbegründung braucht wohl an diesem Orte nicht näher
aingetreten zu werden; die Protokolle der Kommission besagen
las nähere.) Der Raumbedarf ward von zwei Mitgliedern des
Künstler - Gesellschafts - Vorstandes in nachfolgender Weise be-
rechnet:
Raumbedürfnis
in einem neuen Kunstgebäude.
Vorhandener Raum.
Seitenlicht.
Wandfläche Wandfläche
Bibliothekzwecke . . 8,50 m? 20 m?
Kupferstiche u. Hand-
zeichn. (Schränke) 17,50
Benötigter Raum.
Bodenfläche
55»
55 m?
20»
ngen SZ
Öffnung em
Zuschlag
3
100 m?
Zeichnungen u. Aqua-
relle (Hängeraum) 12 m?
Ölbilder II. Ranges . 35
Hessen-Cabinet . .. 12,
Werdmüller-Cabinet - 6
35 m?
70
15
10,
130 m?
Öffnungen 45
175 m?
Zuschlag 55
230 m?
Ölgemälde . . .
Oberlicht.
31 m* X 4 = 325 m?
Öffnungen 85 „ 400 m?
Zuschlag 1/2 205
615 m?
945 m?
600
1545 m?
Ausstellungen. Oberlicht 400 m? Seitenlicht 200 m?