Volltext: Berichterstattung über das Jahr 1895 (1895)

30 
hat !/z2o der Mitglieder das Recht der Einsprache. Wird die 
Auflösung beschlossen, so fällt alles Eigentum der Stadt zu, die 
es verwaltet, bis sich wieder eine Gesellschaft mit ähnlichem 
Zweck gebildet hat. 
Dies sind im wesentlichen die Grundsätze des neuen Organi- 
sationsstatuts, das Ihnen so bald als möglich vollständig im Druck 
zugestellt werden wird. Sie werden uns das Zeugnis hoffentlich 
nicht versagen, dass wir uns allseitig mit gutem Willen bemüht 
haben, den Freunden der alten Künstlergesellschaft und ihres 
mehr intimen Charakters den Übergang zu den neuen Verhält- 
nissen zu erleichtern , aber auch den nach einem bewegtern 
Leben und regerer Tätigkeit mit grössern Mitteln verlangenden 
Elementen Spielraum für die Entfaltung ihres Tatendrangs zu 
lassen. 
Es versteht sich von selbst, dass die neue Gesellschaft eine 
ganz andere finanzielle Basis erhält, als unser bisheriger Ver- 
band. Wenn wir auf eine Mitgliederzahl von 800—1000 Mit- 
yliedern zählen dürfen, so fliessen für die Zwecke der Gesell- 
schaft ganz andre Einnahmen herbei; aber mit der Erstellung 
eines neuen Kunstgebäudes und dem Bedürfnis einer Mehrzahl 
von salarirten Angestellten wachsen auch die Ausgaben in noch 
höherem Masse und es wird kaum möglich sein, wie es uns in 
den letzten Jahren gelungen ist, die beiden Seiten der Bilanz 
gegen einander auszugleichen, wenn uns die Opferwilligkeit der 
hiesigen Kunstfreunde nicht neben den Mitteln für den Bau eines 
neuen Kunstgebäudes auch noch einen Betriebsfond darbietet, 
dessen Zinsen sich als Öl auf die bedrohliche Brandung der 
Passiv-Seite giessen lassen. Der Vorstand wagt es nicht, sich 
über die Wahrscheinlichkeit der Mittelbeschaffung auszusprechen, 
aber er hofft wenigstens, dass der gute Mut unserer Optimisten 
nicht zu schanden werde. Das Büdget, welches beim Beginn der 
Verhandlungen von der dazu bestellten Kommission als Weg- 
leitung entworfen worden und in seinem Ausgabenteil jedenfalls 
nicht zu hoch gegriffen ist, lautet wie folgt:
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.