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hat !/z2o der Mitglieder das Recht der Einsprache. Wird die
Auflösung beschlossen, so fällt alles Eigentum der Stadt zu, die
es verwaltet, bis sich wieder eine Gesellschaft mit ähnlichem
Zweck gebildet hat.
Dies sind im wesentlichen die Grundsätze des neuen Organi-
sationsstatuts, das Ihnen so bald als möglich vollständig im Druck
zugestellt werden wird. Sie werden uns das Zeugnis hoffentlich
nicht versagen, dass wir uns allseitig mit gutem Willen bemüht
haben, den Freunden der alten Künstlergesellschaft und ihres
mehr intimen Charakters den Übergang zu den neuen Verhält-
nissen zu erleichtern , aber auch den nach einem bewegtern
Leben und regerer Tätigkeit mit grössern Mitteln verlangenden
Elementen Spielraum für die Entfaltung ihres Tatendrangs zu
lassen.
Es versteht sich von selbst, dass die neue Gesellschaft eine
ganz andere finanzielle Basis erhält, als unser bisheriger Ver-
band. Wenn wir auf eine Mitgliederzahl von 800—1000 Mit-
yliedern zählen dürfen, so fliessen für die Zwecke der Gesell-
schaft ganz andre Einnahmen herbei; aber mit der Erstellung
eines neuen Kunstgebäudes und dem Bedürfnis einer Mehrzahl
von salarirten Angestellten wachsen auch die Ausgaben in noch
höherem Masse und es wird kaum möglich sein, wie es uns in
den letzten Jahren gelungen ist, die beiden Seiten der Bilanz
gegen einander auszugleichen, wenn uns die Opferwilligkeit der
hiesigen Kunstfreunde nicht neben den Mitteln für den Bau eines
neuen Kunstgebäudes auch noch einen Betriebsfond darbietet,
dessen Zinsen sich als Öl auf die bedrohliche Brandung der
Passiv-Seite giessen lassen. Der Vorstand wagt es nicht, sich
über die Wahrscheinlichkeit der Mittelbeschaffung auszusprechen,
aber er hofft wenigstens, dass der gute Mut unserer Optimisten
nicht zu schanden werde. Das Büdget, welches beim Beginn der
Verhandlungen von der dazu bestellten Kommission als Weg-
leitung entworfen worden und in seinem Ausgabenteil jedenfalls
nicht zu hoch gegriffen ist, lautet wie folgt: