An die Eidgenössische Fremdenpolizei
Zürich
Der ergebenst gefertigte bittet um Verlängerung seiner Aufent-
Aufenthaltsbewilligung bis zum Ende dieses Jahres und begrün-
det sein Gesuch wie folgt:
Derselbe ist z. Z. mit der Vollendung eines grossen Gemäldes
beschäftigt, das vor mehr als Jahresfrist von der Zürcher Kunstge-
sellschaft für eine Ausstellung eingeladen worden war. Durch
die politische Umwälzung in Oesterreich war es dem Gesuchstel-
ler nicht mehr möglich seine Arbeit in Wien zu vollenden. Erst
nach monatelangen Verhandlungen gelang es dem Unterzeichneten
die Freigabe seines Werkes zu erwirken und den Abtransport in
die Schweiz zu verwirklichen; wo er nunmehr seit einer Woche
mit der Beendigung seiner Arbeit beschäftigt ist,wozu ihm die
Kunstgesellschaft in dankenswertester Weise einen Raum fall
weise zur Verfügung gestellt hat.
Der Antragsteller glaubt, fass keine unvorhergesehehen Unterbre-
chungen seine Arbeit aufschüben, diese bis zum Ende dieses Jah-
res beenden zu können und bittet daher ihm bis zu diesem Zeit-
punkt den Aufenthalt in Zürich zu gestatten und zeichnet
hochachtungsvoll ergebenst
BY,
Uınenheime-
Art
14. Juli 1938
Mopp
Zürich 7, Hottingerstrasse
An die Eidgenössische Fremdenpolizei
Die obigen Ausführungen von Herrn Professor Oppenheim
entsprechen in jeder beziehung den Tatsachen und wir
empfehlen unserseits sein Gesuch zur Genehmigung.
Zürich, den 18. Juli 1938
KUNSTHAUS ZUERICH
Der Direktor