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mit der Gesellschaft der Wert der Liegenschaft zum Künstler-
gut, der auf. , . „0.000. Fr. 250.000. —
veranschlagt ist, und ferner ein Bau-
fond von rund » 100,000. —
Zusammen Fr. 350.000. —
Es bleibt somit ein Kapital von Fr. 750,000. — durch
freiwillige Beiträge seitens der Mitglieder der Gesellschaft
und weiterer Kreise der Stadt Zürich zu decken; daran
ist ein Betrag von mehr als 10 %o bereits durch einen hoch-
herzigen Gönner freiwillig gedeckt worden.
Die Zeit wird nun lehren, ob es gelingen wird, mit
dem Ganzen den allgemeinen Interessen dienend, auch ein
Heim der Kunst erstehen und damit vieljähriges Warten
und Hoffen einer geglückten Verwirklichung entgegen-
gehen zu sehen — es wäre dies eine freudige und wohl
verdiente Genugthuung für die nunmehr durch heisse Ar-
beit zusammengeschweisste Kunstgesellschaft.
Wenn nach diesem Verlauf der Dinge dem Vorstande
die Genugthuung wird, dass die Gesellschaft als solche
seinem Vorgehen die Genehmigung erteilt, so wird sie sich
ein wesentliches Verdienst für das Gelingen dieses Werkes
erworben haben und gleichsam den Segen geben, den es
bedarf.
Insoweit wäre die Thätigkeit der Gesellschaft nach
aussen hin in kurzen Zügen dargelegt, und wir können
uns nunmehr den Vorgängeu zuwenden, die das Geschäfts-
jahr als solches mit sich brachte. Es wäre dies die Be-
thätigung der Gesellschaft in ihren eigentlichen Aufgaben,
wie solche aus den Verpflichtungen, wie auch der Initiative
der einzelnen Kommissonen hervorgegangen sind.
Laut den Bestimmungen der Statuten sind die Präsi-
denten derselben zugleich Mitglieder des Vorstandes, mithin