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Unterricht ungestört gedeihen und auch zu einer Anerken-
nung seitens der Eltern dieser Kinder führen möge.
Wir glauben schliesslich nicht unerwähnt lassen zu
sollen, dass im Laufe des Berichtsjahres eine Vereinigung
von Zürcher Künstlern sich gebildet hat, deren Stellung
zu der Kunstgesellschaft als solcher dahin zu verstehen ist,
dass sie eine korporative Vertretung in derselben dar-
stellen will.
Die Absonderung dieser Berufskünstler hat eine natür-
liche Berechtigung, und verfolgt demgemäss keineswegs
Sonderinteressen, die sich mit denen der Gesellschaft im
allgemeinen nicht decken; sie wollen ganz einfach die
Künstlerschaft darstellen im Rahmen der Zürcher Kunst-
gesellschaft selbst.
Dass dieselbe in ihrer Geschlossenheit eine kräftigere
Individualität bildet, als etwa jeder Einzelne für sich ge-
trennt, steht fest, und im Grunde genommen ist mit dieser
Vereinigung nichts anderes verstanden, als was zu Anfang
der ehemaligen Künstlergesellschaft schon einmal bestanden
hat. Damals freilich war es den Kunstbefliessenen vergönnt,
auch gemeinschaftlichen Studien obzuliegen und zwar in
den Räumen des Künstlerguts selbst. Aus bekannten
Gründen ist eine ähnliche Installierung im Künstlergut so
wenig denkbar als im Künstlerhaus und ist diese Künstler-
schaft denn auf eine wiederum Örtliche Abtrennung ange-
wiesen, um ihren Vereinsstudien nachkommen zu können,
Möge denn immerhin diese Solidarität gut vorhalten,
den Schwächern eine ermutigende Stütze sein und dem
Selbständigen nicht zum Hemmschuh werden, diese Ge-
meinschaft an sich gedeihen und zu einem belebenden und
verdienstlichen Glied der Gesellschaft erwachsen.
Damit wäre denn im Wesentlichen berichtet, was im
Laufe dieses Geschäftsjahres die Gesellschaft in ihrer Ge-
samtheit erlebt und bewegt hat und folgen hiemit die Be-
richte der Einzelkommissionen.