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Schweizerischen Kunstverein auf die Hälfte reduziert worden
sind, der Beitrag an das Künstlerlexikon ganz gestrichen
worden ist. Es wird nun der Versuch gemacht, die erıfor-
derliche, nicht sehr beträchtliche Summe auf privatem Wege
aufzubringen, und wir hoffen, der nächste Bericht werde die
Inangriffnahme des schönen Werkes melden können.
3. Ständige Ausstellung.
Die Schwierigkeiten, unter denen die Ausstellungskom-
mission ihrer Aufgabe oblag, die Ausstellungssäle alle 4
bis 6 Wochen pünktlich auf den Tag mit neuem Inhalt zu
füllen, hängen nur zum Teil mit den Unzuträglichkeiten
zusammen, die mit der Fortdauer des Provisorium ständig
gewachsen sind und wachsen. Wohl entbehrt, da der auf
fünf Jahre abgeschlossene Vertrag mit dem 1. Mai 1900 er-
loschen ist, das kleine provisorische Künstlerhaus nunmehr
überhaupt der Basis rechtlich geschützter Existenz und ver-
dankt sein Fortbestehen ausschliesslich dem Wohlwollen und
der Einsicht, die die einstigen Vertragspartner der Kunst-
gesellschaft und der heiklen Situation bekunden. Und so
schwebt denn, zur Schaffensfreude nicht eben anspornend, auch
über der Thätigkeit der Ausstellungskommission fortan das
Schwert des Damokles. Wohl weist die räumliche Beschränkt-
heit der beiden Ausstellungssäle manches erfolgverheissende
Unternehmen vorweg von der Schwelle. Wohl bereitet der Mangel
an genügenden Pack- und Magazinräumen technische Schwierig-
keiten, von denen sich der Uneingeweihte nichts träumen
lässt. Aber mehr zu schaffen als diese Übelstände, die mit
dem Einzug in das neue Kunsthaus verschwinden werden,
geben der Ausstellungskommission Schwierigkeiten zu schaffen,
die aus lokalen Verhältnissen allgemeiner Art, aus dem Cha-
rakter der Stadt Zürich als Kunststadt erstehen.