Volltext: Jahresbericht für 1899 und Verzeichnis der Mitglieder pro 30. April 1900 (1899)

Anhang I. 
Vertrag 
zwischen der 
Sfadt Zürich und der Zürcher Kunstgesellschaft 
über die 
Errichtung eines Kunsthauses am Utoquai. 
1. Die Zürcher Kunstgesellschaft errichtet auf dem in einer 
Planbeilage bezeichneten 2184 m? messenden Teile des 
der Stadt Zürich gehörenden früheren Tonhallegrundstückes 
am Utoquai ein Kunsthaus. 
Die Baupläne sind zwischen der Gesellschaft und 
dem Stadtrate zu vereinbaren. 
2. Die Stadt leistet der Kunstgesellschaft einen Beitrag von 
Fr. 100,000 an die Baukosten, bei Beginn des Baues 
zahlbar; die übrigen Mittel hat die Gesellschaft aufzu- 
bringen. 
Die Stadt überlässt das Kunsthaus der Kunstgesellschaft 
auf die Dauer von 100 Jahren, von der endgültigen Ge- 
nehmigung dieses Vertrages an gerechnet, gemäss $ 300 
des Privatrechtlichen Gesetzbuches, unentgeltlich zum Niess- 
brauche. Nach hundert Jahren bleibt es einer Verständi- 
gung vorbehalten, eventuell das Verhältnis zu erneuern. 
Das Kunsthaus ist dazu bestimmt, während der 
Dauer dieses Rechtsverhältnisses die Sammlung der Kunst- 
gesellschaft, sowie die von ihr veranstalteten Ausstellungen 
aufzunehmen. 
Die eigenen Sammlungen der Kunstgesellschaft sollen 
wenigstens an zwei Nachmittagen der Woche unentgeltlich 
zur Besichtigung offen stehen, städtischen Schulen auch 
zu anderer Zeit, die der Schulvorstand im Einvernehmen 
mit der Kunstgesellschaft bestimmt.
	        
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