An die
yerehrlichen Mitglieder der Zürcher Kunst-Gesellschaft.
Tiüt.
Wir beehren uns, Ihnen hiemit den Bericht über das
Jahr 1899 zu überreichen.
Der letzte Jahresbericht hat in einer Fussnote des KEr-
eignisses bereits Erwähnung gethan, das für die Kunstgesell-
schaft dem Berichtsjahre 1899 den Lebensinhalt und die Da-
seinsform im Wesentlichen bestimmte, der Gemeindeabstim-
mung über die Vorlage betr. das Bauprojekt auf den Stadt-
hausanlagen. Uns liegt hier nicht ob, die sehr bedauerliche
Entscheidung zu kommentieren; Aufgabe des Jahresberichtes
kann nur sein, mit der Feder des Chronisten den Thatsachen,
wie sie sich folgten, nachzugehen.
Am 10. Oktober 1898 war der zwischen dem Stadtrat
und dem Vorstand der Kunstgesellschaft stipulierte Vertrag
ratifiziert worden, nach welchem die Gemeinde der Kunst-
gesellschaft im Austausch gegen das Künstlergut auf dem
nördlichen Teile der Stadthausanlagen einen Bauplatz abtreten,
und für den Bau des Kunstgebäudes einen Beitrag von
Fr. 200,000 leisten sollte. Mit 83 gegen 4 Stimmen nahm am