11. März der Grosse Stadtrat die diesbezügliche Vorlage an
und traf in voller Zuversicht die Bestimmung, dass sie der
Gemeindeabstimmung unterstellt werde. Aber mit 9079 gegen
7776 Stimmen votierte am 30. Avril die Gemeindeabstimmung
Verwerfung.
Die Kunstgesellschaft, insbesondere den Vorstand der-
selben, traf der Schlag unerwartet. Wohl hatten sich, als
vor Allem die Rücksicht auf die ökonomischen Interessen der
Stadt vom Tonhalleareal zu den Stadthausanlagen leitete,
Zweifel über die Möglichkeit, das Projekt dort durchzubringen,
geregt; aber sie waren immer mehr der Zuversicht gewichen.
Insbesondere hatte die Notwendigkeit, dass das Projekt das
Opfer einer Anzahl von Bäumen verlangte, in weiten Kreisen
Aufregung hervorgerufen; aber immer mehr stärkte sich der
Glaube an das Durchdringen der Einsicht, dass man, um
einen Eierkuchen zu backen, eben HEierschalen zerbrechen
müsse, und dass die Grösse und Bedeutung der Aufgabe das
hier verlangte Opfer, zumal es nur den weitaus mindern Teil
der Anlage beanspruchte, wohl wert sei. In ausführlicher
Darlegung, die in Broschürenform 5 hiesigen Zeitungen als
Beilage einverleibt war, hatte der Vorstand die Notwendig-
keit, Zweckmässigkeit und Realisierbarkeit des Projektes nach-
yewiesen und die Gegner gebeten, offen mit ihren Bedenken
und Ratschlägen herauszutreten. In der Generalversammlung
der Kunstgesellschaft war so wenig wie in den öffentlichen
Versammlungen, die in ansehnlicher Zahl vor der Gemeinde-
abstimmung den Gegenstand behandelten, ein Widerspruch zu
Tage getreten. Mit grosser Wärme hatte, ein einziges kleines,
seither eingeganges Organ ausgenommen, die gesammte Presse
die Vorlage befürwortet. Wohl existierte eine organisierte
Opposition; allein was in ihrem Auftrag das Komitee in In-
seraten gegen das Projekt vorbrachte, war zum Teil in den
Motiven so durchsichtig, zum Teil, wie alles auch, was die
sporadischen Inserate Anonymer einwandten und rieten, so
leicht und schlagend zu widerlegen, dass diesen Äusserungen
orosses Gewicht kaum beigemessen werden konnte. Und doch