Volltext: Jahresbericht 1902 und Verzeichnis der Mitglieder vom 30. Juni 1903 (1902)

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& 21. Für die Besorgung der einzelnen Aufgaben der 
Gesellschaft bestehen die in den 88 22—26 genannten Kom- 
‚nissionen. Ihre Mitglieder werden jedes Jahr vom Vorstand 
in seiner konstituierenden Sitzung aus der Mitte der Gesell- 
schaftsmitglieder gewählt. Kein Mitglied darf in mehr als 
zwei Kommissionen zugleich Sitz haben. 
Der Präsident der Gesellschaft hat das Recht auf Sitz 
und Stimme in den Kommissionssitzungen. 
8 22. 1. Die Kommission für Finanzen und Haus- 
Aufsicht, bestehend aus dem Quästor und zwei bis vier Mit- 
gliedern, .... (weiter, wie bisher). 
8 23. 2. Die Kommission für die Sammlungen, be- 
stehend aus dem Präsidenten und sechs bis acht Mitgliedern, 
wovon mindestens drei Künstler sein sollen, ... (weiter, wie 
bisher). 
8 24. 3. Die Kommission für die Ausstellungen 
besteht aus dem Präsidenten und sechs bis acht Mitgliedern. 
Mindestens vier Kommissionsmitglieder müssen ausübende 
Künstler sein .... (weiter, wie bisher). 
$ 25. 4. Die Kommisson für die Bibliothek, die 
Neujahrsblätter und übrigen litterarischen Unter- 
aehmungen der Gesellschaft, bestehend aus dem Präsi- 
denten und zwei bis vier Mitgliedern, . . . (weiter, wie bisher). 
$ 26. 5. Die Kommissien für gesellige Unter- 
haltung, bestehend aus dem Präsidenten und sechs bis acht 
Mitgliedern, .... (weiter, wie bisher). 
S8 27-—54, wie bisher. 
38 55 und 56 (Uebergangsbestimmungen) fallen weg.
	        
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