wie namentlich auch die architektonische Aufgabe eine völlig
andere geworden war, am 18. Juni einstimmig die Konkur-
renz beschlossen; hatte sich auf Antrag der Baukommission.
die aus den Herren Dr. v. Muralt, Prof. Gull, Prof. Müller
und Architekt Ulrich bestand, am 27. August dahin geeinigt.
um Zeit und Geld zu sparen, nicht erst, wıe ursprünglich beab-
sichtigt war, eine Ideen-Konkurrenz, sondern sofort eine
definitive auszuschreiben und auf der Basis eines fertigen
Projektes mit dem Stadtrat den Vertrag über Abtretung des
Bauplatzes, mit Frau Stadtrat Landolt ein Abkommen darüber
zu vereinbaren, was sogleich gebaut werden könne und was
einer zweiten Bauperiode überlassen werden müsse. Ein auf
dieser Grundlage ausgearbeitetes Konkurrenzausschreiben
wurde nun am 5. November in ausserordentlicher Generalver-
sammlung der Gesellschaft vorgelegt und mit Aenderungen in
vereinzelten Punkten von ihr angenommen. Von diesen Aende-
rungen gewann besondere Bedeutung die Bestimmung, dass
an dem Wettbewerb nur Mitglieder der Zürcher Kunstgesell-
schaft sollten teilnehmen dürfen. Denn gegen diese Bestim-
mung richtete sich ein auf $ 34 der Statuten fussendes Ini-
tiativbegehren, das für einen Wiedererwägungsantrag die
Finberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung
wünschte und zur Folge hatte, dass durch Beschluss der
ausserordentlichen Generalversammlung vom 3. Dezember die
Konkurrenz auf alle Schweizer im In- und Auslande und alle
in der Schweiz niedergelassenen Architekten ausgedehnt wurde.
Am 4. Dezember erschien das also abgeänderte Ausschreiben.
Es nannte als Einlieferungstermin den 1. Mai 1903; prokla-
mierte als Preisrichter nach dem Vorschlag der Baukommis-
sion die Herren Prof. Theodor Fischer in Stuttgart, Architekt
Karl Moser in Karlsruhe, Dr. Karl v. Muralt, Präsident der
Zürcher Kunstgesellschaft, Stadtpräsident Pestalozzi, Zürich,
und Prof. Friedr. v. Thiersch in München; setzte für Preise,
von denen mindestens drei erteilt werden sollten, die Summe
von 8500 Fr. aus; und stellte mit den erforderlichen Plänen
das Programm für den Bau fest, dessen Gesamtanlage die
Kosten von 850.000 Fr. nicht übersteigen dürfe. Ueber drei-