durch Ueberlassung des Lindentalguts an die Kunstgesellschaft
mit geringern Opfern, als es anderswo möglich wäre, ihrer
unabweisbaren Verpflichtung gegen die bildende Kunst Genüge
tun kann, sie vermindern die Wahrscheinlichkeit eines ab-
lehnenden Votums der Gemeindeabstimmung, wie es die vom
50. April 1899 ergab, doch recht beträchtlich. Und so dürfen
wir denn diesmal dieses Kapitel schliessen, indem wir der
Zuversicht Ausdruck geben: im Frühjahr wird gebaut!
ale
«Der Vorstand, den die Generalversammlung vom 8. Juli
zu bestellen hat», sagten wir vorhin und wiesen damit auf
eine Neuerung hin, die das Ergebnis einer durch die General-
versammlung vom 2. Juli 1902 vollzogenen Statutenrevi-
sion ist. Diese Revision erstreckte sich auf die 88 10, 11, 12,
16, 19, 22—26, 55 und 56 der Statuten, die wir in ihrer jetzigen
Fassung am Schlusse dieses Abschnittes wiedergeben. Sie betraf
namentlich die Wahlen der Gesellschaftsorgane. Nach
den Statuten von 1896 trat jährlich nach einem bestimmten
Turnus eine partielle Erneuerung des Vorstandes ein. An
die Stelle dieses Schematismus setzt die Revision die Bestim-
mung, dass sowohl der Präsident als auch, mit Ausnahme des
vom Stadtrat designierten Vertreters, sämtliche Mitglieder
des Vorstandes alljährlich von der Generalversammlung
gewählt werden und zwar in geheimer Abstimmung durch
absolutes Stimmenmehr.
Nach den also revidierten Statuten wurden nun in der-
selben Sitzung vom 2. Juli die Neuwahlen vorgenommen.
Herr Prof. Freytag, der Präsident der Unterhaltungskommission,
hatte erklärt, eine Wiederwahl nicht anzunehmen. Die Wahlen
hatten folgendes Ergebnis:
Präsident: Herr Dr. Karl v. Muralt.
Quästor: Herr Reiff-Franck.
Präs. d. Sammlungskommission: Herr Prof. Brun.
» Ausstellungskommission: Herr Paul Ulrich.
Bibliothekkommission: Herr F. 0. Pestalozzi.
Unterhaltungskommission: Herr Adolf Meyer,
Bildhauer.