10
gegen die drei Zwischenhändler lautet das Urteil auf Tragung
der halben Gerichtskosten durch die drei Angeklagten, die
zweite Hälfte übernimmt die Gerichtskasse. Beweise für ein
Angebot wissentlich unechter Bilder haben sich nicht er-
geben, obschon die Möglichkeit dafür durchaus vorhanden ist.
Legate und Schenkungen, Beiträge an Ver-
eine, Verlosung. Ausser den schon erwähnten höchst
dankenswerten Stiftungen zur innern und äussern künstle-
rischen Ausgestaltung des Kunsthauses ist der Gesellschaft
als Legat von Herrn Stadtpräsidenten H. Pestalozzi sel. die
Summe von. 5000 Fr. überwiesen worden. Wie bisher alle
Geschenke ohne ausdrückliche Zweckbestimmung wurde auch
dieser Betrag in zwei Hälften dem Sammlungsbetrieb und
dem Sammlungsfonds zugeteilt. Eine Anzahl weiterer Schen-
kungen, die ihrer Natur nach oder auf besonderen Wunsch
der Stifter der Sammlungs- und der Bibliofhekkommission
zugute kamen, werden in den Berichten dieser Kommissionen
genannt werden.
Nachstehend das Verzeichnis der bis heute erfolgten Stif-
tungen von Aussen-Skulpturen für das Kunsthaus:
«Zürich», Allgem. Unfall- und Haftpflicht- Versicherungs-
Gesellschaft... .......... . 1 Rehef
Herr Oberstleut. A. Hürlimann-Hirzel
Herr H. Ruegg-Honegger . . ..
«Ein Freund der bildenden Künste»
ee
Bl
*
Herr Dr. Theod. Reinhart, Winterthur
«Ungenannt» . 0...
Aktiengesellschaft Leu & Cie.
«Ungenannt>» 2... 0.
Herr Huber, New-York - Horgen
«Ungenannt»
«Ungenannt»
«Ungenannt>
IL Rundfigur
1
1
2 Rundfiguren
1 Rundfigur
Die Zürcher Kunstgesellschaft blieb auch im letzten
Berichtsjahr Mitglied des Schweizerischen Kunstvereins und