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Jahresbericht 1910 der Zürcher Kunstgesellschaft
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Vereinsleben. ;
Neue Statuten. Der letzte Jahresbericht schliesst mit der Einweihung des
Kunsthauses, Mitte April 1910. Bald darauf genehmigte die ordentliche General-
versammlung vom 2. Juni die durch den Vorstand vorgelegten, umgearbeiteten Statuten.
Damit erhielt die Zürcher Kunstgesellschaft zum neuen Haus auch eine neue Verfassung.
Das Bedürfnis danach war vorhanden. Die Vereinigung von Ausstellung, Sammlung und
Bibliothek — bisher in Künstlerhaus und Künstlergut örtlich getrennt, und gesondert
verwaltet — unter einem Dache im Kunsthause, bestätigte nur neben anderm, dass die
Zürcher Kunstgesellschaft den anfänglichen Charakter eines Doppelwesens aus «Künstler-
gesellschaft» und «Verein Künstlerhaus» längst verloren und die Form eines lebens-
kräftigen einheitlichen Organismus gewonnen hatte. In Betrieb und Verwaltung, die
sich den Statuten von 1896 nur noch mühsam anpassen konnten, hatte sich dies schon
früher geäussert. Die neuen Satzungen suchen der Sachlage gerecht zu werden, ohne
von den überlieferten Einrichtungen Wesentliches aufzugeben. Als leitende Grundsätze
bei ihrer Ausarbeitung bezeichnete der Antragsteller vor dem Vorstande «Kürze und
Elastizität mit möglichster Anpassungsfähigkeit an die neuen und künftigen Organisations-
ınd Betriebsverhältnisse». So haben sie gegenüber den frühern an Klarheit gewonnen.
an Umfang verloren (38 8$ statt 56).
Vereinsorgane. In der gleichen Versammlung vom 2. Juni wurden der Präsident
der Zürcher Kunstgesellschaft. wie der gesamte Vorstand einstimmig wieder gewählt;
gemäss den neuen Statuten auf eine zweijährige Amtsdauer. Es darf dies nach der vor-
ausgegangenen vielbewegten Uebergangszeit wohl als Ausdruck der Anerkennung und des
Vertrauens gedeutet werden. Zweifellos lag es auch im Interesse eines beförderlichen
und sichern Fortganges der organisatorischen und baulichen Arbeiten, die eben mit dem
Bezug des neuen Hauses noch keineswegs abgeschlossen waren. Der Stadtrat hatte
schon am 4. Mai seine drei Vertreter neu bestätigt.
Der Vorstand beschloss seinerseits in der konstituierenden Sitzung vom 16. Juni,
die bisherige Verteilung der Mandate beizubehalten: Damit wurden für die auch durch die
neuen Statuten in der gleichen Zahl wie bisher vorgesehenen Kommissionen nur Ersatz-
und Ergänzungswahlen, keine eigentliche Neubestellung, notwendig. Eine Wiederwahl in
die Sammlungskommission hatten abgelehnt: die Herren A. Meyer, Bildhauer: F. O. Pesta-
(‚ozzı; H. Sturzenegger; G. Welti; in die Bibliothekkommission: Herr E. Bavier. Der Vor-
stand spricht ihnen an dieser Stelle noch einmal im Namen der Gesellschaft für die
geleisteten wertvollen Dienste den aufrichtigsten Dank aus. — Die Finanzkommission
wurde auf dem bisherigen Minimalbestand von drei Mitgliedern belassen, die Sammlungs-
kommission auf acht, die Ausstellungskommission auf elf, die Bibliothekkommission auf
fünf, die Unterhaltungskommission auf sieben Mitglieder ergänzt. Ein Namenverzeichnis
zu allen Vereinsorganen findet sich am Schluss unseres Berichtes.
Unter den dem Vorstand und den Kommissionen als vollziehende Organe bei-
gegebenen Beamten: Konservator und I. Sekretär, II. Sekretär, Kassierin. Hülfskassierin.