Jahresbericht 1911 der Zürcher Kunstgesellschaft
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Wahl ihres Präsidenten zum Vorsitzenden des Schweizerischen Kunstvereins lässt für die
Beziehungen der Sektion Zürich zum allgemeinen schweizerischen Verband und den übrigen
Sektionen weitere Annäherung und eine Kräftigung des gegenseitigen Verhältnisses voraus-
sehen. Der „Künstlervereinigung Zürich“ wurde auf ihr Gesuch ein erhöhter Beitrag
an den „Abendakt“ geleistet.
Auf blosse Mitgliedschaft, mit Entgegennahme allfälliger Veröffentlichungen, be-
schränkten sich die Beziehungen zu folgenden Vereinen: Gesellschaft Schweizerischer
Maler, Bildhauer und Architekten ; Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer
Kunstdenkmäler ; Schweizerische Vereinigung für Heimatschutz ; Verband Schweizerischer
Kunstmuseen.
Tätigkeit des Vorstandes. In 18 Sitzungen befasste sich der Vorstand mit
Fragen zum Kunsthausbau (Skulpturenfrage u. a.) und -Betrieb, mit eigentlichen Vereins-
angelegenheiten, mit der Beratung und Beschlussfassung über die von den Kommissionen
aingebrachten Anträge zu Ausgestaltung und Betrieb von Sammlung, Ausstellung und Biblio-
thek. Brachte das vorletzte Jahr einen neuen Vertrag für die Feuerversicherung, so folgte
im Berichtsjahr die Versicherung gegen Diebstahl. Mit der Unfallversicherungs-
Aktiengesellschaft Winterthur wurde eine Versicherung der der Zürcher Kunstgesellschaft
gehörenden und der mit Verantwortlichkeit ihr vorübergehend anvertrauten Kunst- und
Gebrauchsgegenstände, sowie ihres Bargeldes, bis zu je einem bestimmten Betrag, gegen
Einbruch, Diebstahl und Veruntreuung vereinbart. Vorbildlich waren dabei, unter Berück-
szichtigung der besondern Verhältnisse, die Verträge des Schweizerischen Landesmuseums.
Eine Neuerung von einer gewissen Tragweite war die Ausgabe einer eigenen per10-
lischen Publikation. In der Sitzung vom 26. Jan. genehmigte der Vorstand einen Antrag
auf Schaffung einer kleinen Monatschrift „Das Kunsthaus, Blätter für Schweizer Kunst-
pflege und Kunstleben, Anzeiger der Zürcher Kunstgesellschaft“, deren drei Hauptteile mit
folgendem Inhalt festgesetzt wurden: 1. Anzeigen über die Ausstellungen im Kunsthaus
in Zürich und in andern Schweizerstädten, sowie Mitteilungen über Zuwachs und allgemeine
Entwicklung der schweizerischen Kunstsammlungen und Museen. 2. Sammelstelle für
Anregungen und Aufsätze zu Kunstleben und Kunstpflege in der Schweiz. 3. Anzeigen über
die internen Vereinsangelegenheiten der Zürcher Kunstgesellschaft. Seinem Wesen nach
ist das „Kunsthaus“ einmal durch seinen dritten Abschnitt das offizielle Organ für die
Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft, es soll den Zusammenhalt innerhalb der Gesell-
schaft unterstützen ; dann aber dient es durch die allgemeinere Haltung des ersten und
zweiten Teils als Propaganda für das Kunsthausunternehmen; es ist Bestätigung für das
Streben der Zürcher Kunstgesellschaft, über den engen Kreis ihrer Mitglieder und die
allernächste örtliche Umgebung hinaus anregend zu wirken und mit gleichstrebenden
Nachbarn in Verbindung zu treten, und sucht überhaupt die Zürcher Kunstgesellschaft
nach aussen in einer Weise zu vertreten. die ihren Zielen und Leistungen angemessen ist.
Schenkungen und Legate. Nachdem der Stadtrat Zürich der Zürcher Kunst-
gesellschaft bereits im Jahr 1910 Fr. 10,000 für die künstlerische Ausschmückung des
neuen Gebäudes zugesprochen hatte, liess er ihr im Jahre 1911 wieder eine besondere
Unterstützung zu teil werden, in Form einer Einladung an die Delegierten des „Ver-