Volltext: Jahresbericht 1911 (1911)

Jahresbericht 1911 der Zürcher Kunstgesellschaft 
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Wahl ihres Präsidenten zum Vorsitzenden des Schweizerischen Kunstvereins lässt für die 
Beziehungen der Sektion Zürich zum allgemeinen schweizerischen Verband und den übrigen 
Sektionen weitere Annäherung und eine Kräftigung des gegenseitigen Verhältnisses voraus- 
sehen. Der „Künstlervereinigung Zürich“ wurde auf ihr Gesuch ein erhöhter Beitrag 
an den „Abendakt“ geleistet. 
Auf blosse Mitgliedschaft, mit Entgegennahme allfälliger Veröffentlichungen, be- 
schränkten sich die Beziehungen zu folgenden Vereinen: Gesellschaft Schweizerischer 
Maler, Bildhauer und Architekten ; Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer 
Kunstdenkmäler ; Schweizerische Vereinigung für Heimatschutz ; Verband Schweizerischer 
Kunstmuseen. 
Tätigkeit des Vorstandes. In 18 Sitzungen befasste sich der Vorstand mit 
Fragen zum Kunsthausbau (Skulpturenfrage u. a.) und -Betrieb, mit eigentlichen Vereins- 
angelegenheiten, mit der Beratung und Beschlussfassung über die von den Kommissionen 
aingebrachten Anträge zu Ausgestaltung und Betrieb von Sammlung, Ausstellung und Biblio- 
thek. Brachte das vorletzte Jahr einen neuen Vertrag für die Feuerversicherung, so folgte 
im Berichtsjahr die Versicherung gegen Diebstahl. Mit der Unfallversicherungs- 
Aktiengesellschaft Winterthur wurde eine Versicherung der der Zürcher Kunstgesellschaft 
gehörenden und der mit Verantwortlichkeit ihr vorübergehend anvertrauten Kunst- und 
Gebrauchsgegenstände, sowie ihres Bargeldes, bis zu je einem bestimmten Betrag, gegen 
Einbruch, Diebstahl und Veruntreuung vereinbart. Vorbildlich waren dabei, unter Berück- 
szichtigung der besondern Verhältnisse, die Verträge des Schweizerischen Landesmuseums. 
Eine Neuerung von einer gewissen Tragweite war die Ausgabe einer eigenen per10- 
lischen Publikation. In der Sitzung vom 26. Jan. genehmigte der Vorstand einen Antrag 
auf Schaffung einer kleinen Monatschrift „Das Kunsthaus, Blätter für Schweizer Kunst- 
pflege und Kunstleben, Anzeiger der Zürcher Kunstgesellschaft“, deren drei Hauptteile mit 
folgendem Inhalt festgesetzt wurden: 1. Anzeigen über die Ausstellungen im Kunsthaus 
in Zürich und in andern Schweizerstädten, sowie Mitteilungen über Zuwachs und allgemeine 
Entwicklung der schweizerischen Kunstsammlungen und Museen. 2. Sammelstelle für 
Anregungen und Aufsätze zu Kunstleben und Kunstpflege in der Schweiz. 3. Anzeigen über 
die internen Vereinsangelegenheiten der Zürcher Kunstgesellschaft. Seinem Wesen nach 
ist das „Kunsthaus“ einmal durch seinen dritten Abschnitt das offizielle Organ für die 
Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft, es soll den Zusammenhalt innerhalb der Gesell- 
schaft unterstützen ; dann aber dient es durch die allgemeinere Haltung des ersten und 
zweiten Teils als Propaganda für das Kunsthausunternehmen; es ist Bestätigung für das 
Streben der Zürcher Kunstgesellschaft, über den engen Kreis ihrer Mitglieder und die 
allernächste örtliche Umgebung hinaus anregend zu wirken und mit gleichstrebenden 
Nachbarn in Verbindung zu treten, und sucht überhaupt die Zürcher Kunstgesellschaft 
nach aussen in einer Weise zu vertreten. die ihren Zielen und Leistungen angemessen ist. 
Schenkungen und Legate. Nachdem der Stadtrat Zürich der Zürcher Kunst- 
gesellschaft bereits im Jahr 1910 Fr. 10,000 für die künstlerische Ausschmückung des 
neuen Gebäudes zugesprochen hatte, liess er ihr im Jahre 1911 wieder eine besondere 
Unterstützung zu teil werden, in Form einer Einladung an die Delegierten des „Ver-
	        
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