Jahrsbericht 1924 der Zürcher Kunstgesellschaft
sind, wird bis auf etwas über Fr. 10,000.— aufgesogen durch die gegenüber 1923 zwei-
einhalbmal höhern besondern Auslagen für Magazin und Spedition und die grossen Ver-
zicherungskosten. So konnten für die Möblierung der Bibliothek und graphischen Sammlung
im Erweiterungsbau als freilich noch lange nicht ausreichender Teilbetrag Fr. 10,000.—
bereit gestellt und dem Betriebsfonds wenigstens Fr. 835.— zugewiesen werden.
Zur Kunsthauserweiterung brachte das Jahr 1924 vorerst den Abschluss der
Finanzierung. Am 16. Januar genehmigte der Grosse Stadtrat den Antrag auf Entrichtung
ainer städtischen Bausubvention von Fr. 200,000.— in zwei Raten für 1924 und 1925,
und beschloss gleichzeitig die Erhöhung des jährlichen Beitrages an den Kunsthausbetrieb
im Hinblick auf die gesteigerten Betriebskosten im erweiterten Bau von Fr. 15,000.—
auf Fr. 20,000. —. Unter dem 23. Januar richtete der Regierungsrat Weisung und Antrag
an den Kantonsrat für Gewährung eines Baubeitrages von Fr. 120,000.— als Aufwendung
zur Förderung der Arbeitsmöglichkeit, nachdem der Bund in der Voraussetzung, dass der
Kanton diesen Beitrag gewähre, eine gleich hohe Subvention von 15%0 der ganzen Bau-
summe bereits zugesagt hatte. Dieser Betrag wurde vom Kantonsrat am 17. März
genehmigt. Die privaten Beiträge waren inzwischen auf etwas über Fr. 200,000.— gestiegen.
So waren an die Gesamtsumme von Fr. 800,000.— einstweilen Fr. 640,000.— gesichert.
Die fehlenden rund Fr. 160,000.— wurden mit Einwilligung des Stadtrates in Form einer
Hypothek von Fr. 110,000.— bei einem Freund des Kunsthauses und kleinerer zu 5%0
verzinslicher Schuldscheine bei Mitgliedern der Zürcher Kunstgesellschaft in der Höhe
von insgesamt Fr. 54,500.—— beschafft.
Am 5. April fanden die Baupläne die endgültige baupolizeiliche Bewilligung zur
Ausführung. Am 11. April erhielt der Abtretungsvertrag vom 29. Februar, über das der
Zürcher Kunstgesellschaft an der Nordseite der Lindenthalliegenschaft noch zukommende
Stück Boden die Genehmigung des Stadtrates. Es handelt sich um ein Stück Land, das
die Liegenschaft der Zürcher Kunstgesellschaft nach Norden bis zu einer ungebrochenen
Grenzlinie Heimplatz-Hirschengraben auffüllen soll, entsprechend den Verträgen zwischen
der Stadt Zürich und der Zürcher Kunstgesellschaft vom 28. Mai 1906 und 18. April 1918
und dem Begleitschreiben des städtischen Finanzvorstandes vom 29. Februar 1924 zum Ver-
trag vom gleichen Tage, welches erklärt: «Um die Grenzregulierung möglichst vollständig zu
machen und unnötig scheinende Abfriedigungskosten zu ersparen, soll in die Abtretung
der gesamte Landstreifen der städtischen Liegenschaft Kat.-Nr. 35 miteinbezogen werden,
soweit dieser der Liegenschaft des Kunsthauses nach den frühern Verträgen zugeteilt
werden muss. Im städtischen Besitz verbleibt einstweilen einzig der in diese Parzelle
einschneidende Platz des alten Wohnhauses, das in beidseitigem Einvernehmen bis auf
weiteres geschont werden muss». Dadurch, dass das von dem alten Haus bedeckte Teil-
stück von der Abtretung einstweilen noch ausgeschlossen wird, reduziert sich für heute
das im Vertrag vom 18. April 1918, Ziffer 6, mit «etwa 142 m?» angegebene Teilstück auf
«zirka 120 m?» (genau 118,3 m*). Der Text des Abtretungsvertrages vom 29. Februar 1924
folgt unten S. 14 als Beilage zu diesem Bericht.
Die Baupläne wurden nach der Ausgabe der kleinen Werbeschrift vom Herbst 1923
bis zur Vorlage an die Behörden und zum Baubeginn noch näher ausgearbeitet und,
picht in den Hauptideen, aber doch in manchen Teilen und Einzelheiten neu gefasst.
Aenderungen im Grundriss des Erdgeschosses, wo für den Studiensaal eine genügende
Breite und Tiefe gefunden werden musste, führten zu einer neuen Fassadenteilung, mit 5
statt 6 Fenstern. Im ersten Stock trat gegen Süden, statt einer einfachen Wiederholung