Full text: Jahresbericht 1924 (1924)

Jahrsbericht 1924 der Zürcher Kunstgesellschaft 
sind, wird bis auf etwas über Fr. 10,000.— aufgesogen durch die gegenüber 1923 zwei- 
einhalbmal höhern besondern Auslagen für Magazin und Spedition und die grossen Ver- 
zicherungskosten. So konnten für die Möblierung der Bibliothek und graphischen Sammlung 
im Erweiterungsbau als freilich noch lange nicht ausreichender Teilbetrag Fr. 10,000.— 
bereit gestellt und dem Betriebsfonds wenigstens Fr. 835.— zugewiesen werden. 
Zur Kunsthauserweiterung brachte das Jahr 1924 vorerst den Abschluss der 
Finanzierung. Am 16. Januar genehmigte der Grosse Stadtrat den Antrag auf Entrichtung 
ainer städtischen Bausubvention von Fr. 200,000.— in zwei Raten für 1924 und 1925, 
und beschloss gleichzeitig die Erhöhung des jährlichen Beitrages an den Kunsthausbetrieb 
im Hinblick auf die gesteigerten Betriebskosten im erweiterten Bau von Fr. 15,000.— 
auf Fr. 20,000. —. Unter dem 23. Januar richtete der Regierungsrat Weisung und Antrag 
an den Kantonsrat für Gewährung eines Baubeitrages von Fr. 120,000.— als Aufwendung 
zur Förderung der Arbeitsmöglichkeit, nachdem der Bund in der Voraussetzung, dass der 
Kanton diesen Beitrag gewähre, eine gleich hohe Subvention von 15%0 der ganzen Bau- 
summe bereits zugesagt hatte. Dieser Betrag wurde vom Kantonsrat am 17. März 
genehmigt. Die privaten Beiträge waren inzwischen auf etwas über Fr. 200,000.— gestiegen. 
So waren an die Gesamtsumme von Fr. 800,000.— einstweilen Fr. 640,000.— gesichert. 
Die fehlenden rund Fr. 160,000.— wurden mit Einwilligung des Stadtrates in Form einer 
Hypothek von Fr. 110,000.— bei einem Freund des Kunsthauses und kleinerer zu 5%0 
verzinslicher Schuldscheine bei Mitgliedern der Zürcher Kunstgesellschaft in der Höhe 
von insgesamt Fr. 54,500.—— beschafft. 
Am 5. April fanden die Baupläne die endgültige baupolizeiliche Bewilligung zur 
Ausführung. Am 11. April erhielt der Abtretungsvertrag vom 29. Februar, über das der 
Zürcher Kunstgesellschaft an der Nordseite der Lindenthalliegenschaft noch zukommende 
Stück Boden die Genehmigung des Stadtrates. Es handelt sich um ein Stück Land, das 
die Liegenschaft der Zürcher Kunstgesellschaft nach Norden bis zu einer ungebrochenen 
Grenzlinie Heimplatz-Hirschengraben auffüllen soll, entsprechend den Verträgen zwischen 
der Stadt Zürich und der Zürcher Kunstgesellschaft vom 28. Mai 1906 und 18. April 1918 
und dem Begleitschreiben des städtischen Finanzvorstandes vom 29. Februar 1924 zum Ver- 
trag vom gleichen Tage, welches erklärt: «Um die Grenzregulierung möglichst vollständig zu 
machen und unnötig scheinende Abfriedigungskosten zu ersparen, soll in die Abtretung 
der gesamte Landstreifen der städtischen Liegenschaft Kat.-Nr. 35 miteinbezogen werden, 
soweit dieser der Liegenschaft des Kunsthauses nach den frühern Verträgen zugeteilt 
werden muss. Im städtischen Besitz verbleibt einstweilen einzig der in diese Parzelle 
einschneidende Platz des alten Wohnhauses, das in beidseitigem Einvernehmen bis auf 
weiteres geschont werden muss». Dadurch, dass das von dem alten Haus bedeckte Teil- 
stück von der Abtretung einstweilen noch ausgeschlossen wird, reduziert sich für heute 
das im Vertrag vom 18. April 1918, Ziffer 6, mit «etwa 142 m?» angegebene Teilstück auf 
«zirka 120 m?» (genau 118,3 m*). Der Text des Abtretungsvertrages vom 29. Februar 1924 
folgt unten S. 14 als Beilage zu diesem Bericht. 
Die Baupläne wurden nach der Ausgabe der kleinen Werbeschrift vom Herbst 1923 
bis zur Vorlage an die Behörden und zum Baubeginn noch näher ausgearbeitet und, 
picht in den Hauptideen, aber doch in manchen Teilen und Einzelheiten neu gefasst. 
Aenderungen im Grundriss des Erdgeschosses, wo für den Studiensaal eine genügende 
Breite und Tiefe gefunden werden musste, führten zu einer neuen Fassadenteilung, mit 5 
statt 6 Fenstern. Im ersten Stock trat gegen Süden, statt einer einfachen Wiederholung
	        
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