Volltext: Jahresbericht 1926 (1926)

Jahresbericht 1926 der Zürcher Kunstgesellschaft 
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D“ Jahr 1926 wurde für das Zürcher Kunsthaus noch einmal ein Übergangs- 
jahr. Die Räume des Erweiterungsbaues waren bezogen, die ganzen Ein- 
richtungen auf die grössere Anlage und die grösseren Leistungen für die Öffent- 
lichkeit eingestellt, ohne dass neue Quellen für die Bewältigung der gesteigerten 
Betriebskosten erschlossen worden wären. Im Juni hatte der Vorstand mit einge- 
hender Begründung an den Stadtrat das Gesuch um Erhöhung der städtischen Sub- 
vention von bisher Fr. 25,000 auf Fr. 75,000 gerichtet, an die kantonale Regierung, 
die dem Kunsthaus bisher keine regelmässigen Beiträge zukommen liess, das Gesuch 
um Ausrichtung einer jährlichen Subvention von Fr. 25,000. 
Eine vorläufige Entscheidung, aber noch nicht den erhöhten Beitrag brachte 
Ende Oktober der Antrag des Stadtrates an den Grossen Stadtrat auf Neuansetzung 
der Subvention, nicht mit Fr. 75,000, aber doch Fr. 63,000. Inzwischen musste ge- 
sucht werden, den berechtigten Ansprüchen der Öffentlichkeit an das Kunsthaus 
mit den unzureichenden Mitteln so gut als möglich entgegenzukommen und die 
innern Schwierigkeiten nach aussen so wenig als möglich fühlbar zu machen. Am 
ehesten werden sie in einer unumgänglichen Zurückhaltung im Ausstellungswesen 
zutage getreten sein. Ebenso zeigen sie sich im ungedeckten Defizit der Neubau- 
rechnung. 
Das unerschütterte Vertrauen der bisherigen und neuen Freunde des Kunst- 
hauses bekundete sich angesichts dieser Sachlage umso wirksamer in der steigenden 
Mitgliederzahl und einer Reihe von Zuwendungen. Den Donatoren von Beiträgen 
an die verschiedenen Fonds, von Kunstwerken und Büchern, und jenem Freund, 
der durch eine Schenkung erlaubte, für die Zukunft die gelegentliche Ausgabe 
von gedruckten „Mitteilungen“ über das Kunsthaus wieder vorzusehen, wird hiemit 
herzlicher Dank ausgesprochen. 
Die Zustimmung des Zürcher Volkes zum Antrag des Stadtrates auf Gewährung 
der erhöhten Subvention von Fr. 63,000 liegt ausserhalb des zeitlichen Rahmens 
dieses Berichtes. Der Entscheid ist aber von so grosser und glücklicher Bedeutung 
für das Zürcher Kunsthaus und das zürcherische Kunstleben, dass er mit dem 
Ausdruck des geziemenden Dankes an die Behörden und an das Zürcher Volk 
gewiss hier schon erwähnt werden darf. Er lässt hoffen, dass nach dem Voraus- 
gehen der Stadt auch der Kanton Zürich die Möglichkeit finden wird, mit einem 
ständigen Beitrag an das Kunsthaus einen neuen Weg zu wirksamer Förderung 
der Kunst und der Künstler zu beschreiten.
	        
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