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Jahresbericht 1930 der Zürcher Kunstgesellschaft
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Zu den Veröffentlichungen über Bestandteile der Sammlung gehört ein Aufsatz
im Burlington Magazine vom September 1930, S. 115/21, in welchem Ludwig Baldass seine
Würdigung der beiden Fragmente „Verkündigung“ und „Anbetung“ Inv. Nr. 1466 und 1623
als eigenhändiger Arbeiten von Konrad Witz aus Nr. 1153, 21. April 1929 der Neuen Zürcher
Zeitung ausführlicher und mit Beigabe von Abbildungen wiederholt. Die Neuerwerbungen
wurden vom Direktor in Nr. 2524 vom 21. Dezember 1929 und Nr. 13 vom 4. Januar 1930
der Neuen Zürcher Zeitung besprochen. Die wissenschaftlichen Ergebnisse der Vorarbeiten
zur Salomon Gessner- Ausstellung, zu der die Sammlungen des Kunsthauses den grössten
Anteil lieferten, sind im illustrierten Ausstellungskatalog zusammengefasst,
Knapp vor Jahresschluss nahm die Sammlungskommission Stellung zu der Anregung
des Verbandes der schweizerischen Kunstmuseen auf Schaffung eines „Kunstschutz-
gesetzes“ und eines eidgenössischen Kredites zum Ankauf von Werken alter schweize-
rischer Kunst und Verhinderung ihres Verkaufes ins Ausland. Die Kommission bezweifelt,
dass der Schutz gegen Abwanderung von Kunstwerken aus der Schweiz vom Staat wirksam
durchgeführt werden kann und hält die Konsequenzen eines amtlichen Eingreifens in den
Austausch von Kunstgut zwischen Privaten nicht für unbedenklich, sie beschloss aber
die Anregung zu unterstützen, so lange sie sich in ruhigen Grenzen halten wird.
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