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Jahresbericht 1936 der Zürcher Kunstgesellschaft
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in den beiden Vorjahren. Von dem erst im Herbst ausgegebenen Bilderheft der Samm-
lung wurden einstweilen 112 Exemplare verkauft. Eine auf den 14. Kunstgeschichtlichen
Kongreß hin eingerichtete Auslage früherer illustrierter Kataloge und Neujahrsblätter
fand Interesse und Zuspruch mit Verkäufen in der Höhe von Fr. 3832.— bis zum Schluß
des Jahres.
Höchst bedenklich war die Verwandlung des Ende 1935 bis auf den kleinen Rest von
Fr. 388.84 zusammengesunkenen Betriebsfonds ineine Schuld von Fr. 10 555.03.
Die wie die Bau-Hypothek von Fr. 110 000.— zu verzinsenden Bau-Schuldscheine belaufen
sich noch auf Fr. 44 500.—. Wenn im Vorjahr die Schenkungen einer Industriegesellschaft
und eines Vorstandsmitgliedes das Baudefizit von 1925 bis auf einen Rest von Fr. 500.— ab-
zutragen ermöglichte und im Berichtsjahr Herr J. Z. Fr. 50.— für den Betriebsfonds stiftete,
Herr Chr. Schmidt-Erni einen Schuldschein von Fr. 1000.— als Jubiläumsspende dem
Kunsthaus zur Verfügung stellte und einige Mitglieder auf ihren Zinsanspruch aus Schuld-
scheinen verzichteten, so besteht die Hoffnung, daß die Schuldenlasten in einer nähern
Zukunft doch stetig sich mindern lassen bis zur völligen Ablösung. Vorerst mußte für den
Wiederaufbau eines Betriebsfonds und die dringend erforderliche Aeufnung des Fürsorge-
fonds der Abschluß der Kunsthauslotterie abgewartet werden. Auf Grund des
Verkaufs von 750000 Losen bis zum Jahresende wurde die Ziehung für das Frühjahr 1937
vorgesehen.
Am 30. März mußte der Vorstand zur Kenntnis nehmen, daß eine zwei Tage vorher an
der Rämistraße zwischen Pfauenplatz und Einmündung des Hirschengrabens über dem
Tunnel der rechtsufrigen Seebahn eingetretene Bodensenkung mit Bruch der städtischen
Wasserleitung große Erdarbeiten notwendig machen werde und auch die Stützmauer
des Landoltgartens gefährdet sei, die bereits starke Risse aufwies. Da der unmittel-
bare Zusammenhang der Senkung mit der Anlage des Tunnels gegeben war, stellte die
Kunstgesellschaft die Auseinandersetzung über die Haftbarkeit für. die Kostenfolge den
Schweizerischen Bundesbahnen und der Stadt Zürich anheim und verwies darauf, daß sie
beim Fehlen jeden Verschuldens auch von jeder finanziellen. Belastung befreit bleiben
müsse, gleichzeitig aber darauf Anspruch habe, daß nach Durchführung der von der Stadt
Zürich und den Schweizerischen Bundesbahnen als notwendig erachteten Sicherungsmaß-
nahmen der Landoltgarten und die Stützmauer wieder so hergestellt werden, wie sie vor
dem Eintreten der Senkung bestanden haben.
Schon in den ersten Tagen April erklärten die städtischen Behörden, daß die Wieder-
aufrichtung der Mauer die Gefahr weiterer Senkungen in sich bergen würde, daß an-
gesichts des bereits eingetretenen Schadens rasch gehandelt werden müsse und die einzig
in Betracht fallende Lösung ein Ersatz der Mauer längs der Rämistraße durch eine
Böschung liege, zu weitgehender Entlastung der Tunneldecke und eines über dieser
neu anzulegenden Leitungskanales. Dabei ersuchten die Behörden noch im besondern um
die Ermächtigung von seiten der Zürcher Kunstgesellschaft zur Verlegung dieses Beton-
kanals für die Leitungen auf eine Länge von 20 Meter in das Grundstück der Kunstgesell-
schaft. das heißt, den Randstreifen längs der Rämistraße.
Der Vorstand erteilte hierzu unverzüglich sein Einverständnis «mit Rücksicht auf die
engen Beziehungen der Kunstgesellschaft zur Stadt Zürich» in der Erwartung, daß über eine
angemessene Ausgestaltung des durch die Abtragung der Mauer und Anlage einer Bö-
schung erheblich veränderten und in der nutzbaren Fläche geschmälerten Gartens mit