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Jahresbericht 1936 der Zürcher Kunstgesellschaft
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dem gleichen Besitz wie Kat. Nr. 34 «Bei Ornans» um 1855. Vorher Sammlung
A. Hamon, Paris, am 10. Juni 1896 von Ch. Leger bestätigt. Mittlg. Ch. Leger, und
Beleg 18.
V. Die folgenden drei Bilder gehören einem deutschen Courbet-Sammler in Paris, der
auf die Aufforderung an Herrn Tanner, ihm bis zum 15. April mitzuteilen, ob er
seine Behauptung aufrecht erhalte, die nach Erklärung des Eigentümers vom
14. März an das Kunsthaus bisher noch nie angezweifelten Bilder Kat. Nr. 35 und
Nr. 81 seien Fälschungen und Kat. Nr. 32 eine Kopie, und ob im bejahenden Fall die
Behauptungen sich auf sein eigenes Urteil gründen oder, wie nach den Angaben des
Basler Blattes anzunehmen sei, auf das des Herrn Schoeller, von Herrn Tanner am
17. April die Antwort erhielt: «Meiner Meinung nach sind weder die Nr. 35 noch 81
noch 32 von Courbet». Die von Herrn Schoeller mit aller Energie abgelehnte Ver-
antwortlichkeit für das Unternehmen von Herrn Tanner wird damit, wenn nicht mit
Worten, so doch durch Verschweigen, auch von Herrn Tanner nicht mehr aufrecht
erhalten.
Kat. Nr. 32, Strand «Le bord de la mer ä Palavas», 1854, bez. G. Courbet.
Reprod. in: Les Albums d’Art Druet, Courbet, 24. Phototypies, Notice d’Andre
Fontainas, Librairie de France (Druckvermerk 1927) als «La mer». Eine wenig
verschiedene Fassung der gleichen Marine in der Johnson-Collection des Penn-
sylvania-Museum in Nordamerika, reprod. in dem kleinen Bändchen Courbet,
zollection des Maitres (1934) von Charles Leger, Abb. 5.
Kat. Nr. 35, Taf. XI, Felsen bei Ornans, um 1855, bez. G. Courbet.
Aus Sammlung Croal Thomsen, Kunsthändler in London. Reprod. Leger, Cour-
bet 1929, S. 60.
Kat. Nr. 81, Felsen und Wasserfall, um 1865, bez. G. Courbet. Vor-
mals Sammlung Comte d’Arlon.
VI. Am 14. März 1936 schreibt Herr Tanner dem Direktor des Kunsthauses:« Ich und
noch viele andere wünschen dringend eine sofortige Reorganisation dieser unglück-
lichen Ausstellung, damit noch während 14 Tagen ein wahreres Bild dieses genialen
Meisters zu sehen sein wird»; am 19. März: «Das Syndicat des marchands de tabl.
modernes 83 Fbg. St. Honore wäre ohne Zweifel bereit, 2 Experten zu delegieren,
um die Sache abzuklären». Das Kunsthaus hat von diesen Ratschlägen keinen Ge-
brauch gemacht. Vor den deutschen Sammler in Paris, dessen dreiBilder, nun «seiner
Meinung nach», nicht von Courbet sind, stellt er sich hin: «Wie jeder Experte habe
ich das Recht, dies zu behaupten und zu begründen».
Zuerst hätte Herr Tanner nachzuweisen, was ihm das Recht verleiht, sich als «Ex-
perte» einzuführen, wo in der Schweiz die Institution der offiziellen Experten gar
nicht besteht und Herr Tanner sich bis jetzt noch nie über den Besitz des französi-
schen Titels ausgewiesen hat. Sodann ist jedes Recht, auch für den, der es sich selber
zulegt, stets nur die andere Seite einer Pflicht. Die unbedingte Pflicht, seine Be-
hauptungen zu begründen, ja als rechtmäßig zu beweisen, hätte Herr Tanner gehabt.
Er hat dies nicht getan. An den folgenden Bildern erweist sich die Zuverlässigkeit
des «Experten» Tanner.