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Jahresbericht 1940 der Zürcher Kunstgesellschaft
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60 % hinaus erforderte, wenn die Vorräte nicht Mitte oder Ende Februar verbraucht sein
sollten.
Die Besuchszeiten für die seit der Evakuierung der Sammlung allein zugänglichen Aus-
stellungen wurden zusammengezogen auf die Stunden von 10-—121/2 und 1!/2—4 Uhr, der
Büro- und Hausdienst auf 8—121/2 und 11!/2—6 Uhr. Es ergab sich dabei für Büro- und
Hausdienst ein Ausfall von zwei Wochenstunden, deren Wiedereinsetzung für die Rück-
kehr normaler Verhältnisse vorgesehen blieb.
Der Kunsthausbesuch stellt sich für das ganze Jahr wie folgt:
1939 1938 1937
Besucher insgesamt 61 942 129 630 63 596 62 229
Zahlende 13 567 20 066 13 562 13 108
Nichtzahlende 48 375 LO9 564 50034 149121
An Sonntagen insgesamt 46 022 59 357 44 522 42 126
An Sonntagen zahlend 4 600 6 529 3 264 3 344
An Sonntagen nichtzahlend 41 422 528328 41258 38 782
Auswärtige Schulklassen und andere Besuchergruppen mit stark ermäßigtem Eintritt
wurden 25 gezählt mit 460 Teilnehmern (1939: 50 mit 1328 Personen). Zürcherische Schulen
mit freiem Eintritt 51 mit 929 Teilnehmern (1939: 72 mit 1123 Personen).
Die drei Monate mit dem stärksten Besuch sind Dezember mit 11362 (1939: Oktober
mit 21 878), November mit 8986 (1939: Juli mit 20 321), Oktober mit 7528 (1939: Februar
mit 15 094). Am wenigsten Eintritte weisen auf die Monate Mai mit 2195 (1939: November
mit 1188), Juli mit 2310 (1939: April mit 3769), Juni mit 2845 (1939: Dezember mit 38338).
Es zeigt sich in diesen Zahlen einmal der Unterschied zwischen dem Berichtsjahr und
den in jeder Hinsicht außerordentlichen Verhältnissen im Landesausstellungsjahr 1939, so-
dann der Einfluß der kriegerischen Ereignisse nahe der schweizerischen Grenze und der
allgemein gespannten Lage im Frühsommer und Sommer 1940. In der Nachfrage nach Bild-
karten und Bilderheften macht sich die Abwesenheit der Sammlung geltend.
Ausstellungskataloge wurden 9240 verkauft (1939: 18 322), Bildkarten nach Werken der
Sammlung 244 (1939: 1305), Bilderhefte der Sammlung 54.
Der Jahresbericht 1936 enthält eine eingehende Darstellung des Tunneleinbruches
an der Rämistraße und der für das Kunsthaus damit eingetretenen Notwendigkeit
von Aenderungen in der Abstützung und Geländegestaltung des Gartens. Die Stadt Zürich
hatte damals unverzüglich die erforderlichen Sicherungsarbeiten vorgenommen und die
Ansprüche der Zürcher Kunstgesellschaft auf Ersatz der beträchtlichen Auslagen und Ein-
bußen zur Vertretung mit ihren eigenen vor den Gerichten übernommen. Im Berichtsjahr,
am 3. Mai 1940, fällte das schweizerische Bundesgericht den endgültigen Entscheid, wonach
die Ursache und die Verantwortlichkeit für die Folgen des Tunneleinbruches nicht auf die
Stadt Zürich und die Zürcher Kunstgesellschaft übertragen werden können, sondern aus-
schließlich bei der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen liegen. Die Zürcher
Kunstgesellschaft ist damit von einer schweren Sorge befreit und der Stadt Zürich für die
Vertretung und erfolgreiche Verteidigung ihrer Interessen von neuem aufrichtig verpflichtet.
Im Zusammenhang mit der teilweisen Neuanlage des Gartens hatte die kantonale Regie-
rung im Jahr 1937 sich entschlossen, zur Aufstellung oberhalb der Böschung an der Ecke
zwischen Hirschengraben und Rämistraße, dem Bildhauer Otto Kappeler den Auftrag zu