=
Jahresbericht 1941 der Zürcher Kunstgesellechaft
1}
Bei der Verwaltung der Sammlung stehen in erster Linie die Sicherungs- und
Instandstellungsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Evakuierung und ihrer Auf-
hebung, sowie dem wiederholten Auf- und Abhängen von Sammlungsteilen unvermeidlich
wurden. Sie betreffen zum Teil nur Ausbesserungen und Ersatz von Rahmen, Ersatz von
blind oder rissig gewordenem Firnis, Freilegung der Bildfläche von Staub und Schmutz,
zum Teil auch Wegnahme von alten, unsorgfältigen und zu weit gehenden Uebermalungen
verhältnismäßig kleiner alter Schäden. Alle diese Arbeiten wurden durch den schon seit
einem Jahrzehnt für die Sammlung beschäftigten Restaurator Henri Boissonnas mit der
bewährten Sachkenntnis und Sorgfalt durchgeführt.
Für die Beschickung von Ausstellungen konnte Gesuchen der Museen Basel, Bern, Chur,
Genf, Schaffhausen, Winterthur und der Zentralbibliothek Zürich mit insgesamt 112 Werken
entsprochen werden. Bei Bern handelte es sich um Tafeln des Berner Nelkenmeisters und
die mit Niklaus Manuel gleich wie dem jüngern Hans Leu zusammengebrachte «Schlüssel-
verleihung an Petrus», bei Schaffhausen um eine Gruppe von schweizerischen Land-
schaften in Oel und in Wasserfarben aus der Wende vom 18. zum 19. und dem ersten
Drittel des 19. Jahrhunderts, bei Chur um Arbeiten von Angelica Kauffmann, bei Winter-
thur um Aquarelle und Zeichnungen von Paul Bodmer, und bei Basel am Ende des
Jahres um 4 Gemälde und 60 Zeichnungen von Johann Heinrich Füßli. Die übrigen Aus-
leihungen betreffen vereinzelte Werke.
Reproduktionsermächtigungen wurden durch das Kunsthaus erteilt und von Verlegern
und Druckern mit Belegexemplaren quittiert für Werke von Albert Anker (10), Arnold
Böcklin (1), Carl Brägger (1), Frank Buchser (3), Hans Fries (1), Johann Heinrich Füßli
(5), Conrad Geßner (1), Salomon Geßner (1), Ludwig Heß (2), Ferdinand Hodler (4),
Wilhelm Hummel (1), Rudolf Koller (2), Salomon Landolt (1), Meister der Münchener
Domkreuzigung (2), Eugen Meister (1), Gustav H. Ott-Däniker (1), Giovanni Segantini (1),
Johann Gottfried Steffan (1), Wolfgang A. Toepffer (1), Jakob Zelger (1).
Eine größere Zahl von Gesuchen wurde im Berichtsjahr genehmigt, ohne daß vor
Jahresschluß die Reproduktionen ausgeführt oder Belegexemplare eingeliefert wurden.
Gegenüber dem Wettbewerb der Reproduktionsanstalten und Verleger um die kommerzielle
Auswertung einer sehr eng begrenzten Gruppe von Werken in großen farbigen «Kunst-
blättern» und kleinen Bildkarten, und den gesteigerten Ansprüchen an die Verwaltung für
Bereitstellung, Ausrahmen und Wiedereinrahmen, sowie Herausgabe der Werke an die
Clichefabriken stellte die Sammlungskommission fest, daß das Kunsthaus sich das Repro-
duktionsrecht an den Werken der Sammlung grundsätzlich vorbehalte im Hinblick auf
allfällige eigene Veröffentlichungen des Kunsthauses, und daß Reproduktionsermächti-
gungen zu kommerzieller Verwertung an Interessenten nur von Fall zu Fall und unter
Wahrung der Interessen des Kunsthauses erteilt werden.
Mit der Sammlung als Ganzem oder besonderen Teilgebieten befassen sich, außer den
eigenen Veröffentlichungen des Zürcher Kunsthauses und den als Beilage III diesem
Bericht beigegebenen Texten, der vom Archiv für Schweizerische Kunstgeschichte in Basel
herausgegebene illustrierte Führer «Die Schweizerischen Kunstmuseen» und ein Aufsatz des
Direktors, «Diogg und Lavater», über das im Berichtsjahr erworbene Lavater-Bildnis von
Diogg, in Heft 3. 1941. der Zeitschrift für Schweizerische Archäologie und Kunstgeschichte.
AA