Volltext: Jahresbericht 1942 (1942)

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Jahresbericht 1942 der Zürcher Kunstgesellschaft 
Vereinsleben 
Die ordentliche Generalversammlung vom 17. Juli genehmigte Jahres- 
bericht und Rechnung über das Jahr 1941, bestätigte die bisherigen zwei Rechnungsrevisoren 
für die Amtsdauer 1942, hörte nach Ausführungen des Direktors über Tatsachen, Grund- 
sätze und Gesichtspunkte zum Ausbau der Sammlungen im Kunsthaus ein grundlegendes 
Referat von Herrn Professor Dr. h. c. Architekt Hans Hofmann über den Projektwettbewerb 
für die Erweiterung des Kunsthauses und über die mit der Erweiterung verbundenen 
städtebaulichen Fragen, und erteilte hierauf dem Vorstand den Auftrag zur Durchführung 
des Wettbewerbes und zu weiteren Unterhandlungen mit den städtischen und kantonalen 
Behörden, so weit solche für die weitere Abklärung und Förderung der Baufrage sich als 
notwendig erweisen sollten. 
Sonst fanden sich die Mitglieder in größerer und kleinerer Zahl zusammen auf Einladung 
zu Ausstellungseröffnungen am 7. März, 11. April, 23. Mai, 19. Juli, 1. August, 
5. September, 17. Oktober, 28. November; sowie am 4. Februar zur Eröffnung der neu ein- 
yerichteten Sammlungssäle mit einer Gesamtdarbietung «Sammlung I» aus den 
Sammlungsbeständen von Werken schweizerischer Meister von der Mitte des 19. Jahr- 
hunderts bis zur Gegenwart; oder am 21. Oktober zu einem Vortrag von Jacques 
Guenne über «Les jeunes peintres francais et leurs maitres», 
Für die Neujahrsverlosung konnten, bei einem Gesamtbetrag von Fr. 3700, in 
Form von Gutscheinen für die Erwerbung von Kunstwerken aus den Ausstellungen und 
Jen Verkaufslagern des Kunsthauses 32 Gewinne im Wert von Fr. 50 bis 500 ausgesetzt 
werden. 
Der Mitgliederbestand weist bis zum 31. Dezember 1942 bei 36 Austritten, 
28 Todesfällen und 71 Neuaufnahmen mit 1574 Einzel- und 16 Kollektivmitgliedern gegen- 
über den 16 Kollektiv- und 1567 Einzelmitgliedern von Ende 1941 kaum eine Aenderung, 
doch wenigstens keinen Rückgang auf. Die Ausgabe von Junioren-Karten zu Fr. 10.—, die 
Kunstfreunden beider Geschlechter bis zum vollendeten 25. Altersjahr freien Zutritt zu 
Ausstellung und Sammlung und das Recht zur Benutzung der Bibliothek, aber keine 
weiteren Rechte der Mitglieder gewähren, hatte anfänglich die keineswegs beabsichtigte 
Wirkung, daß eine Anzahl Mitglieder im Junioren-Alter auf die ordentliche Mitgliedschaft 
mit dem Jahresbeitrag von Fr. 20.— verzichteten und zu der billigeren Junioren-Karte über- 
zingen. Mit Einschluß dieser Uebertritte beträgt die Zahl der im Lauf des Jahres aus- 
gegebenen Junioren-Karten 25. 
Die «Beziehungen zu anderen Vereinigungen» blieben ungetrübt freundschaftlich im 
Verhältnis zu den zürcherischen und schweizerischen Künstlervereinigungen, denen das 
Kunsthaus für Ausstellungen, und gelegentlich auch in anderer Form, immer mit vollem 
Gastrecht offen steht. Sie erhielten ihre besonders eindrucksvolle Bestätigung in der Teil- 
nahme der Mitglieder der Kunstgesellschaft an der von der Vereinigung Zürcher 
Kunstfreunde zu ihrem 25-jährigen Bestehen und Wirken für die Sammlungen des 
Kunsthauses veranstalteten festlichen Feier vom 31. Oktober. 
Mit der Verpflichtung des Schweizerischen Kunstvereins auf das so- 
genannte Rotationsprogramm für die großen Ausstellungen des Bundes, der Gesellschaften 
der Schweizerischen Maler, Bildhauer und Architekten und Schweizerischen Malerinnen, 
Bildhauerinnen und Kunstgewerblerinnen, und des Schweizerischen Kunstvereins war schon 
zu Beginn des Jahres einer der Gründe des Austrittes der Kunstgesellschaft aus dem Kunst- 
verein beseitigt worden; Unterhandlungen zwischen den Organen des Kunstvereins und der 
Kunstgesellschaft führten bis zum Jahresschluß auch zu einer Verständigung über das 
Schweizerische Künstler-Archiv und die Herausgabe eines V. Bandes des Schweizerischen 
Künstlerlexikons. So konnte für das kommende Jahr 1943 die Aufhebung der Sezession 
und die Rückkehr der Kunstgesellschaft in den Schweizerischen Kunstverein beschlossen 
werden, womit anderseits auch die Wiederaufhebung ihrer Einzelmitgliedschaft bei der 
Unterstützungskasse für schweizerische bildende Künstler ausgesprochen wurde, da die 
Mitglieder-Vereine des Schweizerischen Kunstvereins der Kasse kollektiv angehören.
	        
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