28
Jahresbericht 1942 der Zürcher Kunstgesellschaft
1)
Mit der durch den Vertrag vorgenommenen klaren Eigentumsabgrenzung am Schweize-
rischen Künstlerlexikon-Archiv und am Schweizerischen Künstlerlexikon-Buch erhalten
die beiden Unternehmungen die vereinfachten Namen Schweizerisches Künst-
ler-Archiv, als Leistung und Eigentum der Zürcher Kunstgesellschaft, und Schwei-
zerisches Künstler-Lexikon, als Leistung und Eigentum des Schweizerischen
Kunstvereins. Die mit dem Abkommen der Redaktionskommission eingeräumte Freiheit
der Selbstkonstituierung kommt dem Wunsch nach verstärkter Betätigung des Kunstvereins
in der Editionsarbeit entgegen und schafft die Möglichkeit der Befreiung des Redaktors
von den administrativen Pflichten der Kommissionsleitung mit Uebernahme dieses Amtes
durch ein anderes Kommissionsmitglied. Der Schlußartikel des Abkommens trägt mit der
Freiheit für neue Entschließungen bei Nichterfüllung des Jahresprogramms 1943 der all-
gemeinen militärischen und politischen Situation und der in ihr liegenden Möglichkeit von
Störungen verschiedener Art Rechnung, denen unter Umständen durch Neufassung des
Arbeitsprogrammses wird begegnet werden müssen.
Bei der Aufnahme der Zusammenarbeit zwischen der Zürcher Kunstgesellschaft und
Jjem Schweizerischen Kunstverein hatte Ende 1936 das Künstlerlexikon-Archiv den folgen-
len Bestand:
Gruppe 1, Künstler in Band I—IV des Lexikons
ausführlich behandelt . . . ...
Gruppe 2, Künstler in Band I—IV des Lexikons
erst als lebend erwähnt. . .. ..
Künstler in Band I—IV des Lexikons
noch nicht erwähnt . . .
Zusammen ..
Fangzettel
Stammblätter und
Nachtragsblätter
1171
1669
1927
92797
4014
7112
4025
8491
Am 31. Dezember 1942, nach Inkraftsetzung des Vertrage:
and des Abkommens vom 19. November / 3. Dez. 1942
Gruppe 1, Künstler in Band I—IV des Lexikons
ausführlich behandelt. .. . ..
Gruppe 2, Künstler in Band I—IV des Lexikons
erst als lebend erwähnt. . .. . .-.
Gruppe 3, Künstler in Band I—IV des Lexikons
noch nicht erwähnt . . .
Zusammen
71
15869
1927
2797
6919 11488
10017 15954
Auf den Zeitraum 1. Mai bis 31. Dezember 1942 entfallen davon je 303 neue Fangzettel
und Stammblätter; dazu wurden 402 Fragebogen, 90 Einzelbriefe und 297 Bestätigungs-
karten versandt, 392 Angaben von Ausstellerkarten, sowie 1006 vollständige und 9539 unvoll-
ständige «Minimaldaten» auf Stammblätter übertragen; 1187 Zeitungsausschnitte 1941 und
1557 Zeitungsausschnitte 1942 für das Archiv verarbeitet und in die Sammelbücher ein-
geklebt oder dafür vorgeordnet; 143 Kataloge und Berichte, 11 Zeitschriftenhefte, sowie
die Inventare über den Kunstbesitz der Städte Zürich und Winterthur und des Kantons
Zürich bis Ende 1942 durchgearbeitet und exzerpiert. Die Aufwendungen des Kunsthauses
für Porti, Material und Arbeitsstunden belaufen sich vom 1. Mai bis 31. Dezember 1942 auf
Fr. 8 583.60.
W. Wartmann