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Jahresbericht 1942 der Zürcher Kunstgesellschaft
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Baulinien am künftigen Heimplatz, vor deren Festlegung ein Projektwettbewerb für eine
Kunsthauserweiterung ja nicht durchgeführt werden könne, sei aber eine Verständigung
zwischen der Stadt und dem Kanton noch zu suchen.
Die schriftliche Antwort des Stadtrates vom 28. März (nach Protokollauszug Nr. 449),
die auch der inzwischen erfolgten Stellungnahme der städtischen Verwaltungs- und Dienst-
abteilungen Rechnung trug, brachte mit einigen Korrekturen die Zustimmung des Stadtrates
zum Wettbewerbsprogramm für den Bau und zu den Vorschlägen für die Zusammen-
setzung des Preisgerichts, machte aber eingreifende Vorbehalte gegenüber den Anregungen
über eine Neugestaltung des Heimplatzes, indem sie diese als unvereinbar erklärte mit den
Bedürfnissen des Tram- und sonstigen Wagenverkehrs.
Um die Versöhnung zu finden zwischen den unbestritten hohen kulturellen und ‘bau-
künstlerischen Werten, die bei der Kunsthauserweiterung für die Stadt Zürich auf eine weite
Zukunft hinaus auf dem Spiele stehen, und den verkehrstechnischen Ansprüchen, die mit
den Verkehrsmitteln sich immer wieder ändern, ersuchte der Vorstand der Kunstgesellschaft
den Stadtrat um die Ermöglichung einer gemeinsamen Konferenz aller an der Aufgabe
beteiligten städtischen Behörden und Dienststellen mit einer Vertretung der Kunstgesell-
schaft. Diese fand am 8. Juni statt und erhielt nach weiteren Studien der Beamten der
städtischen industriellen Betriebe und der Bauämter I und II Fortsetzung und Abschluß
am 7. Juli mit einem ausführlichen Referat von Professor Hofmann über die baukünst-
lerischen und städtebaulichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur Anpassung des
Heimplatzes an das erweiterte Kunsthaus und dessen kulturelle und architektonische Bedeu-
tung für die Stadt Zürich. Das Ergebnis war denkbar erfreulich. Die Entschließung des
Stadtrates (nach Protokollauszug Nr. 1179 vom 7. Juli 1943) ging dahin, daß das Bauamt I
in Verbindung mit Herrn Professor Hofmann im Sinne der gefallenen Anregungen eine
Planvorlage für den Ausbau des Heimplatzes auf zu stellen habe, damit diese als Grundlage
für eine Besprechung mit einer Delegation des Regierungsrates für die baldige Einigung in
der Baulinienfrage diene.
Der Stadtratsbeschluß vom 7. Juli berechtigte zu der Erwartung, daß mit der Einigung
von Stadt und Kanton über die Baulinien die letzte noch fehlende Voraussetzung für die
Durchführung des Wettbewerbes noch im Sommer oder doch im frühen Herbst gegeben
sein werde. Der Vorstand der Kunstgesellschaft berief die ordentliche General-
versammlung, die er, in Erwartung eines Entscheides schon für das Frühjahr, einst-
weilen verschoben hatte, auf Freitag 17. Juli ein und ersuchte Herrn Professor
Dr. h.c. H. Hofmann als Architekt und Mitglied der Baukommission um Bericht-
erstattung an die Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft und die Oeffentlichkeit.
Herr Professor Hofmann teilte sein Referat in zwei Hälften. Einleitend verwies er für
die Vorgeschichte auf die Ausführungen des Direktors mit Planbeilage im Jahresbericht
1941 der Kunstgesellschaft, S. 29—33; dann ging er über zu einer Beleuchtung des seit
Ende 1941 druckbereit vorliegenden Programms für den Wettbewerb, dessen
endgültige Fassung und Veröffentlichung bisher wegen der mit der Kunsthauserweiterung
verknüpften städtebaulichen Fragen und zu ihrer Bereinigung erforderlichen noch aus-
stehenden endgültigen Stellungnahme der Behörden verzögert worden war.
Der Wettbewerb ist vorgesehen für eine erste Bau-Etap pe, der später eine zweite
und vielleicht eine dritte folgen werden. Für alle Etappen steht nur der Raum zwischen
Heimplatz, Heimstraße und Hirschengraben zur Verfügung, mit welchem deshalb auf das
sorgfältigste verfahren werden muß. Die erste Etappe soll auf alle Fälle die beiden großen
Häuser «zum Kiel» und «Lindengarten» zu beiden Seiten der Ausmündung der Krautgarten-
gasse auf den Hirschengraben unberührt lassen. Das Kunsthaus als Werk von Karl Moser soll
im Aeußern wie im Innern möglichst unverändert bleiben. Herr Professor Hofmann verwies
auf die fundamentale Bedeutung der Belichtungsfrage und die Bestimmungen des Programms
über die Lage der Seitenlichtsäle und das verlangte Verhältnis von mindestens 2 : 1 von Ober-
licht zu Seitenlicht bei der Zuteilung an die Ausstellungsräume. Die Projektierung des
Gebäudes und die Neuformung des Heimplatzes können nicht getrennt betrachtet werden.