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Jahresbericht 1948 der Zürcher Kunstgesellschaft
Beilage IH
Antrag des Stadtrates an den Gemeinderat betr. Erhöhung des
Beitrags vom 17. September 1948 und Beschluß des Gemeinderates
vom 3. Dezember 1948
Beschluß des Stadtrates
lb) Der jährliche Betriebsbeitrag an die Zürcher Kunstgesellschaft (Konto-Nr. P 204)
wird vom Jahre 1947 an von Fr. 40 000 auf Fr. 80 000 erhöht.
lc) Der jährliche Beitrag von Fr. 23 000 an den Sammlungsfonds (Konto-Nr. P 205)
wird mit Wirkung ab 1. Januar 1948 auf Fr. 30 000 erhöht, die mit städtischen Mitteln er-
worbenen Kunstwerke sind als solche zu kennzeichnen.
II
Beschluß des Gemeinderates vom 3. Dezember 1948
3. Erhöhung des Beitrages an die Zürcher Kunstgesellschaft (Protokoll Nr. 2053 vom
17. Sentember 1948). Der Beschluß lautet:
<a) Vom Rückzug des Gesuches der Zürcher Kunstgesellschaft vom 15. August 1947
wird Kenntnis genommen und der Gemeinderatsbeschluß vom 17. März 1948 über die Er-
höhung des Beitrages an die Zürcher Kunstgesellschaft aufgehoben,
b) der jährliche Betriebsbeitrag an die Zürcher Kunstgesellschaft (Konto-Nr. P 204)
wird für die Jahre 1947, 1948 und 1949 von Fr. 40000 auf Fr. 80 000 erhöht.
c) der jährliche Beitrag von Fr. 23000 an den Sammlungsfonds (Konto-Nr. P 205)
wird vom Jahre 1948 an auf Fr. 30 000 erhöht, die mit städtischen Mitteln erworbenen
Kunstwerke sind als solche zu kennzeichnen.»