REVISIONSBERICHT
An die Generalversammlung der Zürcher Kunstgesellschaft
Zürich
Sehr geehrte Herren,
In Ausübung des uns erteilten Auftrages haben wir die Rech-
nung per 31. Dezember 1950 geprüft.
Wir haben die Hauptbuchsaldi mit den Ziffern der Rechnung
verglichen und in Uebereinstimmung gefunden. Den Bestand
der Wertschriften prüften wir auf Grund der Depotauszüge der
Aufbewahrungsstelle, während die Saldi der Bankenkonti mit den
Kontoauszügen per 31. Dezember 1950 bzw. mit der Bestätigung
des Postcheckamtes punktiert wurden.
Es wurde alles in bester Ordnung gefunden. Wir stellten
ferner fest, daß die Bewertung der Wertschriften den gesetzlichen
Vorschriften entspricht.
Zu gleicher Zeit haben wir die Kapitalrechnungen:
a) Baufonds für die zweite Kunsthauserweiterung
b) Kunstschulfonds Alfred Rütschi
c) Preis für Schweizer Malerei
geprüft und auch hier volle Ordnungsmäßigkeit festgestellt.
Wir gestatten uns, zu beantragen, die Jahresrechnung per
31. Dezember 1950 zu genehmigen und dem Vorstand Ent-
lastung zu erteilen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Die Revisoren:
H.Dürst A. Cerzani
Den 271. Februar 1951
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