ließ sich die finanzielle Not durch die Gewährung eines ein-
maligen Beitrages von Fr. 100 000.— aus dem für die Förderung
gemeinnütziger Zwecke verfügbaren Anteil am Ergebnis der
Interkantonalen Landeslotterie, der für besondere Zwecke und
für die bessere Erfüllung unserer Aufgaben eingesetzt werden
sollte, etwas mildern. Dank dieser großen Hilfe war es möglich,
den Betrieb in der Zwischenzeit aufrechtzuerhalten. Von der
Universitätskasse wurden uns ferner noch Fr. 10 000.— als Bei-
trag an die Kosten der Ausstellung „Zürich 1351—1951“ über-
wiesen. Dadurch vermindert sich der Verlustvortrag von
Fr. 183 185.18 auf
Fr. 145 430.79
per 31. Dezember 1951. Dieser Betrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Wäre die Zürcher Kunstgesellschaft ohne die Spende aus dem
Lotteriefonds geblieben, so würde die Betriebsrechnung, unter
Berücksichtigung des Beitrages der Stadt Zürich von Fr. 40 000.—
pro 1950, mit einem Verlust pro 1951 von Fr. 102 245.61 ab-
schließen, was den Verlustvortrag per 31. Dezember 1951 auf
Fr. 245 430.79 erhöht hätte.
Von der Stadt erhielten wir einen einmaligen Betrag von
Fr. 145 000.—, der für die Renovation des Kunsthauses be-
stimmt ist. Bis Ende Dezember 195% wurde nur ein kleiner Teil
in Anspruch genommen, und Fr, 134015.55 sind als neue Rubrik
unter den Passiven verbucht. Der Gegenwert davon figuriert
unter Banken und ergibt die Vermehrung der Guthaben bei Ban-
ken auf Fr, 183 032.50.
Durch Rückzahlung von Fr. 30 000.— Nennwert 30% %
Eidg. Anleihe 1944 vermindert sich der Wertschriftenbestand
von Fr, 59 400.— auf Fr. 29 700.—.
Die Kreditoren stehen mit Fr. 40 935.70 zu Buch. Die Ver-
änderung gegenüber dem Vorjahr ist durch die Umbuchung der
im letzten Bericht erwähnten Fr. 80 000.— Subvention der Stadt
Zürich verursacht.
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