DAS SCHWEIZERISCHE KÜNSTLER-ARCHIV
und das
SCHWEIZERISCHE KÜNSTLER-LEXIKON
Fünfzehnter Bericht, 1. Januar 1951 bis 31. Dezember 1951
Das Schweizerische Künstler-Archiv erfuhr einen Zuwachs
um je 386 Fangzettel und Stammblätter. Aus Presse und Kunst-
literatur wurden 3652 schriftliche Exzerpte und 970 Ausschnitte
übernommen, aus dem Eingang an das Bibliothek-Archiv des
Kunsthauses 924 neue Kataloge bearbeitet. Auf Stammblätter
übertragen wurden 200 Ausstellerkarten und 829 Ergänzungen
aus Korrespondenz und Exzerpten. Versandt wurden an Künstler
und Private 412 Einzelbriefe, 340 Formularbriefe mit Frage-
bogen und zo Anfragen mit Antwortkarten, an Zivilstandsämter
83 Briefe mit 106 Fragezetteln und 55 Verzeichnissen; dazu 157
Empfangsbestätigungen. Für verschiedene Zwecke mußten 56
Seiten Abschriften und 105 Photokopien erstellt und 115 Einzel-
briefe geschrieben werden.
Auskünfte am Telephon nach auswärts, mündlich im Archiv
selber und brieflich nach auswärts wurden über 2545 Künstler
erteilt (davon Eidgenössisches Departement des Innern 862,
Kunstmuseum Bern für Schweiz. Kunstverein 550, Kanton
Zürich 500, Stadt Zürich 300). Die starke Beanspruchung des
Büros auf Kosten seiner Leistung für Archiv und Lexikon legte
den Gedanken an die Erhebung von Gebühren nahe. Anderseits
gewähren die eidgenössischen wie die zürcherischen kantonalen
und städtischen Behörden in weitem Maß Gegenrecht, indem sie
ihre Einrichtungen und Beamten für Auskunft aus ihren Inven-
taren dem Künstler-Archiv zur Verfügung halten. Die weiteren
Kreise von Interessenten, wie Sammler, Bauherren, Wissenschaft,
Presse, Handel, Gerichtswesen, werden nach Erscheinen von
Band V des Lexikons im allgemeinen dort sich hinreichend doku-
mentieren können.