Das Berichtsjahr 1951 stand wie 1950 im Zeichen der finan-
ziellen Unsicherheit und Mangelwirtschaft,
Am 8. Juli 1951 wurde das Kreditbegehren des Kunsthauses
für eine städtische Subvention von jährlich Fr. 200 000.— mit
34 170 gegen 30 172 Stimmen verworfen. Der Grund für diesen
bedauerlichen Entscheid war wohl vor allem die mangelnde
Aufklärung der Stimmbürger. Man hatte unterlassen, die Pro-
pagandatrommel zu rühren, weil allgemein — auch von seiten
der Politiker — angenommen wurde, dies sei nicht nötig, könnte
im Gegenteil eher schaden. Der Volksentscheid gab aber die
Lehre, daß das Kunsthaus und seine Tätigkeit in weiten Kreisen,
vor allem auch in den Außenquartieren, zu wenig bekannt ist
und daß vor einer neuen Abstimmung Aufklärungsarbeit zu
leisten sei. Nicht verschwiegen sei, daß viele Stimmbürger; sogar
Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft, nein stimmten, um
auf diese Weise gegen die moderne Kunst zu demonstrieren.
Es sei dankbar anerkannt, daß der Anstoß zur Ueberwindung
der durch den Volksentscheid entstandenen Schwierigkeiten in
hohem Maß von den Künstlern ausging. Die Künstlervereini-
gung Zürich und die Gruppe Reveil beriefen auf den 6. Sep-
tember eine Versammlung in die Eintracht ein, die von Nationalrat
Dr. Hans Oprecht präsidiert wurde. Als Resultat ergab sich die
Bereitschaft aller Künstlerverbände zur Hilfe; die Versammlung
wählte eine aus den Herren Dr. H. Oprecht, Dr. E. Jaeckle,
Dr. H. Boßhardt bestehende Kommission, welche mit dem Vor-
stand der Zürcher Kunstgesellschaft Fühlung nehmen und die
zu ergreifenden Maßnahmen beraten sollte. Die Zusammen-
arbeit mit diesem Ausschuß gestaltete sich in der Folge sehr
fruchtbar. Es wurde beschlossen, beim Stadtrat zuhanden des
Gemeinderats ein Gesuch um Gewährung eines Unkostenbei-