Das Jahr 1954 ist für die Zürcher Kunstgesellschaft ein denk-
würdiges, hat doch in der Gemeindeabstimmung vom 7. Februar
der Souverän den Stiftungsvertrag gebilligt, der im Jahresbericht
1953 abgedruckt ist.
Wenn das Abstimmungsresultat ein so erfreuliches war, dann
kommt daran der Presse ein großes Verdienst zu, die sich in vor-
bildlicher Weise für die Vorlage einsetzte. Wie beim Uebergangs-
kredit 1952 nahm sich ein Propagandakomitee, dem Vertreter des
kulturellen Lebens, der Politik und der Presse angehörten, der
guten Sache an. Allen Helfern sei auch an dieser Stelle herzlich
gedankt.
Mit der Annahme der Vorlage endet eine Zeit der Sorge und
der finanziellen Unsicherheit. Das Fortbestehen und die einer
Stadt wie Zürich würdige Entwicklung des Kunsthauses erscheinen
sichergestellt. Eine Sorge allerdings bleibt: der Ausbau der Samm-
lung. Dieser ist nach wie vor zum größten Teil auf die tätige Mit-
hilfe von Privaten angewiesen, da wie vorgesehen aus dem neuen
städtischen Beitrag jährlich nur Fr. 30 000.— für Ankäufe ab-
gezweigt werden können. Hier hat die Vereinigung Zürcher
Kunstfreunde eine schöne, aber auch schwere Aufgabe.
Eine Kommission, die ihre Probleme in einer begrenzten Zeit
zu lösen hat, ist die Baukommission. Das Neubau-Projekt der
Architekten Gebr. Pfister begegnete in der Zeit vor der Abstim-
mung und in noch höherem Masse nach dieser einer gewissen Oppo-
sition. Einem Teil der Gegner war es vor allem um die Erhaltung
der Gruppe von Altstadthäusern am Hirschengraben und an der
Krautgartengasse zu tun, ohne daß diese Anhänger des Alten aller-
dings hätten sagen können, wie der Bär zu waschen sei, ohne daß
ihm der Pelz naß werde. Im weiteren wurden städtebauliche Argu-
mente ins Feld geführt. Dem Heimplatz sei nicht, wie es der