akte>, nämlich III, steht in eindeutiger Beziehung zu einem
Gemälde.
In formaler Hinsicht zeichnet zwar zahlreiche Plastiken
eine «malerische» Behandlung der Grenzzone aus. Doch die-
ser Umstand kann nicht als spezifische Eigentümlichkeit von
«Malerplastik> eingeschätzt werden; die aufgerauhte, das
Weben von Licht und Schatten aktivierende Oberfläche ist
seit Rodin und Bourdelle stilistisches Allgemeingut eines be-
trächtlichen Teils der Plastik des 20. Jahrhunderts geworden.
Zudem beruht gerade die Formstruktur der «Rückenakte»
weniger auf malerischen als auf betont kubischen, skulptura-
len Werten. Ungleich bedeutsamer ist dagegen der folgende
Sachverhalt: die meisten Plastiken von Matisse sind nicht als
Freifiguren zu verstehen; sie sind nicht auf eine Mehrzahl
von Anblicksmöglichkeiten, sondern auf Einsichtigkeit hin
entworfen. In der Festlegung einer Schauseite liegt ihr Wesen
als «Malerplastik» beschlossen.
Es kann kein Zufall sein, daß gerade die «Rückenakte»,
also Matisses plastisches Hauptwerk, Reliefs und als solche
ins Bildhafte entrückt sind, bei aller plastischen, kubischen
Intensität, die sich im einzelnen ausspricht. Hierin zeigt sich
wohl am deutlichsten, daß ihr Schöpfer der ursprünglichen
Begabung nach Maler ist. Nur im Medium des Reliefs konnte
Matisse zu dieser monumentalen Formulierung gelangen: die
«Rückenakte> fordern eigentlich den Bereich des Oeffent-
lichen. Daß sie nicht als Bauplastik eine Oertlichkeit gefunden
haben, die ihnen denkmalhafte Dauer und Bleibe garantiert,
daß sie ortlos und insofern auf das Museum angewiesen sind
als auf eine ihnen nicht aus innerer Notwendigkeit zugehörige
Stätte — das ist unentrinnbares historisches Schicksal, in
dessen Zeichen sich die Geschichte der modernen Plastik
überhaupt vollzieht. Eduard Hüttinger
Nämlich zu den «Baigneuses» von 1916/17 (Sammlung H. Pearlman, New
York; Barr, a. a. O0. Abb. S. 408). Die Figur links auf diesem Gemälde vor
allem ist in ähnlich flächig abstrahierender Manier konzipiert.
rw
ad