mäßig aus dem Lotteriefonds gespiesen worden war, für das Jahr 1970
auf Fr. 200 000.— und ab 1971 auf Fr. 300 000.— heraufzusetzen. Seitens
des Kantons werden für die Verwendung dieses Betrages keinerlei Auf-
lagen gemacht. Im Einverständnis mit der Stadt wurde hiervon lediglich
ein Drittel, nämlich Fr. 70 000.—, der Betriebsrechnung zugeführt, wäh-
rend die restlichen zwei. Drittel der Äufnung des Sammlungsfonds I die-
ne welchen Schlüssel wir auch in Zukunft beizubehalten hoffen. Diese
nachträglich erfolgte Aufteilung des kantonalen Beitrages erklärt auch
den hohen Bestand des Sammlungsfonds I am Jahresende von Franken
255 933.70. Die vermehrte finanzielle Mitwirkung des Kantons ist eben-
falls sehr willkommen und trägt dem Umstand Rechnung, daß die Aus-
strahlung des Zürcher Kunsthauses weit über die städtischen Grenzen
hinaus wirksam wird.
Trotz den stark erhöhten Leistungen der öffentlichen Hand ergab sich
auch für das Berichtsjahr ein Betriebsverlust von Fr. 182 579.71, der
aber durch die städtische Defizitgarantie voll gedeckt ist. Gerade am Bei-
spiel des diesjährigen Abschlusses wird die Bedeutung einer angemessenen
Defizitgarantie besonders deutlich; denn es geht ja nicht darum, aus nicht
verwendeten Beiträgen Schätze zu sammeln, sondern darum, im Bedarfs-
fall über gewisse Reservemittel zu verfügen und so die Rechnung in An-
passung an die stark varlierenden Kosten, namentlich des Ausstellungs-
betriebes, einigermaßen flexibel gestalten zu können.