Volltext: Jahresbericht 1980 (1980)

REVISORENBERICHT 
ZUR JAHRESRECHNUNG 1980 
An die Generalversammlung der 
Zürcher Kunstgesellschaft Zürich 
Sehr geehrter Herr Präsident, 
sehr geehrte Vorstandsmitglieder, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
18. Februar 1981 mit Beschluss Nr. 492 folgender Ver 
wendung des Rechnungsüberschusses zugestimmt: 
Tr. 
Auftragsgemäss haben wir die Jahresrechnung 1980 
der Zürcher Kunstgesellschaft geprüft. Wir stellten 
dabei Übereinstimmung von Betriebsrechnung und 
Schlussbilanz per 31. Dezember 1980 mit den 
Büchern fest. Die Aktiven und Passiven wurden ein- 
wandfrei nachgewiesen. Durch Stichproben über- 
zeugten wir uns anhand der Belege von der Richtig- 
keit der Einnahmen und Ausgaben. Die Betriebs- 
rechnung 1980 zeigt summarisch folgendes Bild: 
Betriebsausgaben 
Betriebseinnahmen 
Betriebsverlust 
Subventionen: 
Stadt Zürich inkl. 
Teuerungsausgleich 3478 900.- 
Kanton Zürich 961 000.— 4439 900.— 
Einnahmenüberschuss 1980 397 073.31 
Gewinnvortrag 1979 12 
Rechnunasüberschuss 1980 397 073.43 
Fr. 
6743216.34 
2700 389.65 
4042826.69 
Dieser Rechnungsüberschuss wurde ermöglicht 
durch die volle Ausrichtung des pro 1980 budgetier- 
ten variablen Höchstbeitrages der Stadt Zürich, 
zuzüglich des vom Gemeinderat bewilligten Teue- 
rungsausgleichs. Der Stadtrat von Zürich hat am 
Äufnung des Ausgleichsfonds der 
Zürcher Kunstgesellschaft 300 000. — 
Rückerstattung an die Stadtkasse 
(bzw. Verrechnung mit neuem Beitrag) 97 073.— 
Vortrag auf neue Rechnung —.43 
Nach Einlage des obigen Betrages in den Ausgleichs- 
fonds beläuft sich dieser auf Fr. 600 000.-. 
Wir haben uns ferner von der richtigen Darstellung 
der Umsätze und Bestände der Separatfonds 
überzeugt. Diese weisen per 31.12. 1980 folgende 
Bestände auf: 
Sammlungsfonds | 
Sammlungsfonds II 
Graphische Sammlung 
Preis für Schweizer Malerei 
Fr. 
175 215.33 
53 047.45 
25 760.55 
91 347 40 
Aufgrund unserer Prüfungen beantragen wir Ihnen, 
die Jahresrechnung 1980 der Zürcher Kunstgesell- 
schaft mit obigen Zahlen zu genehmigen und den ver 
antwortlichen Organen Entlastung zu erteilen. 
Die Kontrollstelle: 
R. Aebli A. Grendelmeier 
Zürich, 23. März 1981 
AR
	        
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