Full text: Jahresbericht 1990 (1990)

KUNSTGESELLSCHAFT 
Im Alter von 96 Jahren ist am 10. April der Maler Jakob Ritz- 
mann gestorben; von 1938 bis 1944 gehörte er der Samm- 
lungskommission an und stellte sich anschliessend für 
weitere sechs Jahre als Mitglied der Ausstellungskommis- 
sion zur Verfügung. Das gesellige Leben der Kunstgesell- 
schaft hat der Verstorbene nicht zuletzt dadurch berei- 
chert, dass er wiederholt mit Versen und Karikaturen die 
damaligen Exponenten des Kunsthauses charakterisierte. 
Am 15. Mai verstarb Frau Dr. Marguerite Meyer-Mahler 
im Alter von 91 Jahren. Sie war die Ehefrau des langjährigen 
Präsidenten der Kunstgesellschaft, Dr. Franz Meyer, nahm 
stets mit grossem Interesse Anteil an der Entwicklung des 
Kunsthauses und hat dieses immer wieder mit Schen- 
kungen bedacht. 
Generalversammlung 
Die 95. ordentliche Generalversammlung fand am 28. Mai 
statt. Jahresbericht und Rechnung wurden diskussionslos 
und einstimmig genehmigt. 
Unter Trakt. 3 war über neue Statuten zu beschliessen. 
Eine Statutenrevision hat sich nach Inkrafttreten des neuen 
Subventionsvertrages (siehe Jahresbericht 1989, S.3) als 
notwendig erwiesen. Der Hauptpunkt der Anpassung 
betrifft die neue Zusammensetzung des Vorstandes bezie- 
hungsweise dessen Verkleinerung (neu: 17 Mitglieder, 
wovon 9 Vertreter von Stadt und Kanton Zürich). Der 
Vorstand nahm dies zum Anlass, eine Reihe von weiteren 
Neuregelungen zu beantragen, deren wichtigste die Aufhe- 
bung der Bibliothekskommission ist, die teilweise in einem 
kausalen Zusammenhang mit der Verkleinerung der 
Anzahl der von der Generalversammlung zu wählenden 
Vorstandsmitglieder zu sehen ist. 
Der Entwurf der neuen Statuten wurde den Mitgliedern 
zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung 
zugestellt. Zwei Abänderungsanträge wurden fristgerecht 
eingereicht; der eine verlangte, dass die sprachliche Fassung 
so gestaltet wird, dass keine geschlechtsspezifische Unter- 
scheidung vorkommt. Dieser Antrag wurde vom Vorstand 
der Generalversammlung zur Annahme empfohlen und 
wurde in der Folge deutlich angenommen. Die Generalver 
sammlung konnte somit den neuen Statuten nur in inhalt- 
licher Hinsicht, nicht jedoch einer bereinigten Textfassung 
zustimmen; aus diesem Grunde ist diesem Jahresbericht 
die endgültige Fassung der neuen Statuten beigefügt. Der 
zweite Antrag bezweckte, den Juniorenmitgliedern ab dem 
18. Altersjahr das Stimmrecht zu gewähren. Auf Antrag des 
Vorstandes und in Anbetracht der Möglichkeit, die Voll- 
mitgliedschaft vor Erreichen der Altersgrenze für Junioren 
zu erwerben, hat die Generalversammlung diesen Antrag 
abgelehnt. 
Zum Zeitpunkt der Generalversammlung stand die im 
neuen Subventionsvertrag vereinbarte Genehmigung deı 
Statuten durch den Stadtrat noch aus; ein gewisser Vorbe- 
halt betreffend die Wahl des Präsidiums war angemeldet 
(es handelte sich um die Frage, ob auch VertreterInnen der 
öffentlichen Hand Präsidentin werden könnten). Mit 
Stadtratsbeschluss vom 12. September 1990 akzeptierte der 
Stadtrat die Statuten ohne Änderungsantrag. 
Die Genehmigung der neuen Statuten war Grundlage 
für die anschliessende Wahl des Vorstandes. Infolge deı 
erwähnten Verkleinerung dieses Gremiums wurde auch 
der Rücktritt der drei amtsältesten Vorstandsmitgliede: 
wirksam. Frau Hanny Fries, prominente Künstlerin und 
Kunstpreisträgerin der Stadt Zürich 1981, war von 1969 bis 
1978 Mitglied der Ausstellungskommission und seit 1976 
Vorstandsmitglied. Herr Dr. Peter Alther war von 1951 bis 
1960 Mitglied der Sammlungskommission und seit 1960 
Vorstandsmitglied; von 1975 bis 1986 war er Vizepräsident 
der Kunstgesellschaft. Auch Herr Professor Jacques 
Schader gehörte dem Vorstand seit 1960 an; seit 1976 hat eı 
als Präsident die Bibliothekskommission geleitet. Den drei 
langjährigen Vorstandsmitgliedern dankte der Präsident für 
ihre aktive Unterstützung des Kunsthauses herzlich. In 
seinen Dank schloss er alle Mitglieder der durch die neuer 
Statuten aufgehobenen Bibliothekskommission mit ein. 
Der Präsident wird mit Akklamation, die sechs Vor 
standsmitglieder und der Rechnungsrevisor werden mit 
überwältigender Mehrheit wiedergewählt. 
Im Anschluss daran wählte die Generalversammluns
	        
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