Full text: Jahresbericht 1991 (1991)

VORWORT DES PRÄSIDENTEN 
Liebe Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft 
Sehr geehrte Damen und Herren 
Es erfüllt mich mit grosser Freude und Genugtuung, dass 
es im Berichtsjahr trotz schwierigem Umfeld gelungen ist, 
mit dem Erwerb des Bildes «Nachtessen in Dresden» von 
Georg Baselitz die Schaffung der weltweit schönsten Werk- 
gruppe dieses Künstlers zum Abschluss zu bringen. Grosse 
Anstrengungen auf allen Ebenen führten schliesslich zu 
diesem Erfolg, der erhebliches — vor allem internationales 
- Echo ausgelöst hat. Ein bedeutender neuer Sammlungs- 
schwerpunkt konnte so geschaffen werden. Die Finanzie- 
rung wurde durch einen Beitrag aus dem «Fonds für 
gemeinnützige Zwecke» des Kantons Zürich ermöglicht. 
Der Regierungsrat hat ein diesbezügliches Gesuch der 
Kunstgesellschaft gutgeheissen und dem Kantonsrat die 
Genehmigung eines Beitrages in der Höhe von Fr. 1,4 
Mio., verbunden mit der Übertragung der Antiken Samm- 
lung des Kunsthauses ins Eigentum des Kantons, bean- 
tragt. Diese antiken Plastiken sind bereits seit 1984 in der 
Archäologischen Sammlung der Universität ausgestellt. 
Am 30. Mai prüfte die Finanzkommission diese Vorlage 
mit einer Besichtigung im Kunsthaus und beschloss mehr- 
heitlich, dem Ratsplenum die Genehmigung zu bean- 
:ragen. Nach einer überaus lebhaften Diskussion beschloss 
am 8. Juli 1991 der Kantonsrat mit 62 zu 58 Stimmen 
Zustimmung zu diesem Geschäft, das mittlerweilen dank 
einer Reihe von kontroversen Zeitungsartikeln eine beacht- 
üche Publizität erfahren hatte. Es liegt mir daran, allen 
politischen Gremien, die unser Projekt unterstützt haben, 
meinen verbindlichen Dank auszusprechen; namentlich 
danken möchte ich dem Vorsteher der Erziehungsdirek- 
tion, Herrn Regierungsrat Dr. Alfred Gilgen, den Herren 
Regierungsräten Jakob Stucki und Dr. Eric Honegger (der 
Fonds für gemeinnützige Zwecke wird von der Finanzdi- 
rektion verwaltet) sowie der Präsidentin der Finanzkom- 
mission, Frau Dr. Regula Pfister. Auch wenn der Ankauf 
des von vielen Leuten als schwierig empfundenen Bildes 
zustande gekommen ist, sollte man eine Anregung, die in 
der Finanzkommission erörtert und in der Folge auch im 
Ratsplenum geäussert worden ist, nicht vergessen: dass es 
politisch klüger wäre, den Kunstmuseen im Kanton Zürich 
aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke einen regel- 
mässig wiederkehrenden Beitrag zukommen zu lassen, als 
die politischen Gremien mit Auseinandersetzungen über 
rein künstlerische Fragen zu belasten. 
Auch das zweite ausserordentliche Ereignis im Berichts- 
jahr betrifft die Sammlung: der Abschluss der Renovation 
der Sammlungssäle im 2. Obergeschoss der Moser-Bauten, 
der allgemein sehr positiv aufgenommen wurde. Zu 
bedauern ist lediglich, dass die äusserst knappen Mittel der 
Stiftung Zürcher Kunsthaus es nicht erlaubten, dieselben 
Massnahmen der Oberlichtsanierung im 1. Stock durch- 
zuführen. Das Resultat dieses allein von finanziellen 
Engpässen diktierten, stückweisen Vorgehens ist zur Zeit 
äusserst unbefriedigend, da unterschiedliche Klimazonen 
in demselben Gebäudeteil für die Kunstwerke, aber auch 
bezüglich der Bausubstanz grösste konservatorische 
Probleme schaffen. Es ist zu hoffen, dass die Stiftung unter 
der initiativen Leitung von Herrn Heiri Gross möglichst 
noch vor dem Einbruch des nächsten Winters in der Lage 
sein wird, diesen für unsere Sammlung unhaltbaren 
Zustand zu beenden. Diese drängenden Sofortmass- 
nahmen müssen unabhängig von den längerfristigen 
Sanierungs- und Erweiterungsplänen realisiert werden. 
Doch auch hier gilt es, die weiteren Möglichkeiten der 
von Finanzsorgen geplagten Stadt Zürich abzuwarten. 
Und natürlich ist das Stichwort «Finanzsorgen» im 
Berichtsjahr auch für die Kunstgesellschaft ein treuer 
Begleiter gewesen. Trotz ausgeglichenen Rechnungsab- 
schlusses wird es immer schwieriger, mit den vorhandenen 
Mitteln unseren kulturellen Auftrag zu erfüllen. Besonders 
spürbar wird dies auch in bezug auf den Ausbau der Samm- 
lung, da seit 1976 —wie für alle Sachkosten —von der öffent- 
lichen Hand kein Teuerungsausgleich gewährt worden ist. 
Da von dieser kurzfristig keine grösseren zusätzlichen
	        
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