ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT
Die Zürcher Kunstgesellschaft hat im Berichtsjahr den
Tod einer Reihe von Persönlichkeiten zu beklagen, mit
denen sie ın vielfältiger Weise verbunden war. Es starben
die drei Künstler Ferdinand Gehr, Josef Müller-Brock-
mann und Martin Disler, letzterer im Alter von nur 47
Jahren. Er war der erste Preisträger des 1987 erstmals von
der Zürcher Kunstgesellschaft vergebenen «Preises für
junge Schweizer Kunst». Frau Annie Bodmer-Abegg und
Frau Lucy Rudolph, die beide hochbetagt verstorben
sind, haben im Laufe der Jahre wiederholt mit grosszüg!
gen Beiträgen den Ausbau unserer Sammlung unterstützt.
Gegen Jahresende verstarb Dr. Willy Staehelin, Ehrenprä-
sident der Vereinigung Zürcher Kunstfreunde, die er von
1963 bis 1971 präsidiert hat. Sein bleibender Verdienst
um diese Vereinigung ist, dass er dank einer Statutenrevi-
sion und geschickter Mitgliederwerbung der Vereinigung
das berleben garantiert und sie den noch heute gültigen
Strukturen zugeführt hat. In Erinnerung an ihren Gatten
hat Frau Marina Staehelin-Peyer dem Kunsthaus Zürich
das Bild «Les enfants Roussel» von Edouard Vuillard, das
in diesem Jahresbericht beschrieben wird, geschenkt. Am
Weihnachtstag starb Dr. Fernando Garzoni, Präsident der
im Kunsthaus domizilierten Schweizerischen Stiftung für
die Photographie. Wir werden die um das Kunsthaus so
sehr verdienten Verstorbenen in dankbarer Erinnerung
bewahren.
Generalversammlung
Die 101. ordentliche Generalversammlung fand am
Dienstag, 28. Mai, statt. Von den statutengemässen Trak-
tanden wurden Jahresbericht und Jahresrechnung ein
stimmig gutgeheissen. Der Präsident sowie die von der
Generalversammlung zu wählenden Vorstandsmitgliede:
stellten sich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung
und wurden alle einstimmig wiedergewählt. Das wichtig
ste ausserordentliche Traktandum betraf die Genehmi
gung des Baurechtsvertrags mit der Stadt Zürich für die
Villa Tobler. In seiner Sitzung vom 25. März hat der Vor-
stand der Zürcher Kunstgesellschaft dem Baurechtsvertrag
zugestimmt. Für den Eintrag ins Grundbuch war die
Genehmigung der Generalversammlung nötig. Diese hat
dem Vertrag einstimmig zugestimmt. Von Seiten der Stadt
Zürich hat der Stadtrat dem Baurechtsvertrag an seiner
Sitzung vom 12. Juni zugestimmt. Die Zustimmung
durch den Gemeinderat erfolgte am 4. Dezember, nach:
dem dieser eine Spezialkommission ins Leben gerufen
hatte, die nach mehreren Sitzungen dem Plenum Zustim:
mung empfohlen hatte. Damit waren sämtliche Voraus-
setzungen für den Eintrag ins Grundbuch erfüllt, der am
29. Januar 1997 stattfinden konnte.