rechtsvertrages gekündigt worden. Am 28. Juli 97 kün-
digte die Kunstgesellschaft den Mietvertrag mit Frau
Wettstein auf den frühestmöglichen Termin, d.h. per
Ende März 1998. Gegen diese Kündigung leitete die
Mieterin ein Kündigungs-Schutzverfahren ein. In lang-
wierigen Verhandlungen, in deren Verlauf die Kunst-
gesellschaft für die Klägerin eine ganze Reihe von Ersatz-
lokalitäten ausfindig gemacht und evaluiert hat, konnte
im Februar 1998 eine Einigung erzielt werden, wonach
das Mietverhältnis unter Auszahlung einer einmaligen
Entschädigung auf den 31. Mai 1998 beendet wird.
Dadurch hat sich der ursprünglich auf Frühjahr 1998
vorgesehene Beginn der Renovationsarbeiten auf den
Sommer 98 verzögert.
Im Hinblick auf den Auszug der Verwaltung in die
Villa Tobler und auch bedingt durch den schlechten
Zustand der technischen Anlagen des Hauptgebäudes,
hat der Stiftungsrat der Stiftung Zürcher Kunsthaus, der
Gebäudeeigentümerin, beim Stadtrat einen Rahmen-
kredit für ein Gesamtkonzept der Kunsthaussanierung
beantragt; diesem wurde mit Stadtratsbeschluss vom
16. April 1997 entsprochen, so dass dem beauftragten
Architekten, Tobias Ammann, die Vorgabe gemacht wer-
den konnte, seine Vorschläge bis Anfang 1998 zu ent-
wickeln. Da mehrere dringende Sofortmassnahmen (vor
allem Reparaturen an Lüftung und Heizung im Ge-
bäudeteil des grossen Ausstellungssaales) ausgeführt wer-
den mussten, um den Betrieb des Kunsthauses zu ge-
währleisten, hat der Stadtrat am 29. Oktober 1997 zudem
szinen Kredit in der Höhe von Fr. 500 000.- bewilligt,
nachdem bereits im Vorjahr ein noch höherer Betrag für
vergleichbare Bedürfnisse hatte gesprochen werden müs-
sen. Die Renovation des Kunsthauses drängt sich somit
nicht nur infolge der Umnutzung der Erdgeschossräume
(Auslagerung der Verwaltung im Jahre 2000), sondern
vor allem wegen des besorgniserregenden Zustandes der
Haustechnik auf. Und ein weiterer dringender Hand-
lungsbedarf besteht neben allen berechtigten Wünschen
zur Verbesserung der Abläufe in der Eingangshalle (Kasse,
Shop, Bar, Garderobe) vor allem in einer markanten
Verbesserung der Behindertengängigkeit. Ich bin dem
Stiftungsrat unter der tatkräftigen Leitung von Stadtrat
Dr. Thomas Wagner zu grossem Dank verpflichtet, dass
alle diese Probleme erkannt sind und versucht wird, mit
Hilfe der Stadt - eine Volksabstimmung zur Genehmi-
gung der benötigten Mittel zur Gebäudesanierung wird
unumgänglich sein! - möglichst rasch greifbare Resul-
tate zu erzielen.
Aus diesen Ausführungen geht hervor, dass das
Kunsthaus auf die Unterstützung zahlreicher Bezugs-
personen angewiesen ist, denen ich an dieser Stelle
meinen aufrichtigen Dank aussprechen möchte. Ich
danke allen unseren treuen Mitgliedern und Besuchern
für Ihr Interesse, den Sponsoren für ihre so wichtige
Unterstützung, den Behörden und dem Subventions-
geber für ihre verständnisvolle und grosszügige Anerken-
nung unserer Bedürfnisse. Zu danken ist mir zudem
angenehme Pflicht allen Kollegen in Vorstand und Kom-
missionen der Kunstgesellschaft sowie allen Mitarbeite-
innen und Mitarbeitern des Kunsthauses.
Dr. Thomas W. Bechtler