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Fondskapital
Ankaufsfonds, Spende für Projekt von Keller, weitere
Spenden für zweckgebundene Projekte
Eigenkapital
Ausgleichsreserve = Kumulierte gutgeschriebene/
belastete Jahresresultate
Eventualverpflichtungen
keine
Leasingverträge
keine
RISIKOBEURTEILUNG
(ORArt.663b,Ziff.12)
Der Risikobeurteilungsprozess soll die frühzeitige
Erkennung und Beurteilung von Risiken sowie die
Ergreifung entsprechender Massnahmen ermöglichen.
Die Geschäftsrisiken mit finanziellen Konsequenzen
werden in einer Risikomatrix (Geschäftsbereich, Art
des Risikos, Eintretenswahrscheinlichkeit, Tragweite,
Massnahmen zur Prävention oder Reaktion) erfasst.
Der Finanzausschuss des Vorstandes verabschiedet die
vorgelegte Risikomatrix anlässlich seiner Frühjahrssit-
zung. Die Direktion ist verantwortlich für die Umset-
zung der beschlossenen Massnahmen. Sie orientiert
den Finanzausschuss jeweils an der Budget-Sitzung. In der Folge wird der Gesamtvorstand informiert.